Sitzung: 05.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich folgendes Baugesuch
bearbeitet:
- Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes
mit einer Höhe von 1 m bis 1,20 m, Heppstädter Weg 28a, Fl. Nr. 357/1,
Gemarkung Hemhofen (Isolierte Befreiung)
- Teilweise Errichtung eines
Holzsichtschutzes mit einer Höhe von 1,80 m, Heppstädter Weg 28a, Fl. Nr.
357/1, Gemarkung Hemhofen (Isolierte Befreiung)
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage, Dr. Georg-Daßler-Straße 38, Fl. Nr. 494/221, 91334 Hemhofen