Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich folgendes Baugesuch bearbeitet:

 

  • Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1 m bis 1,20 m, Heppstädter Weg 28a, Fl. Nr. 357/1, Gemarkung Hemhofen (Isolierte Befreiung)
  • Teilweise Errichtung eines Holzsichtschutzes mit einer Höhe von 1,80 m, Heppstädter Weg 28a, Fl. Nr. 357/1, Gemarkung Hemhofen (Isolierte Befreiung)
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Dr. Georg-Daßler-Straße 38, Fl. Nr. 494/221, 91334 Hemhofen