Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung wurde seitens des Zweckverbandes am 07. Februar 2019 mitgeteilt, dass im Jahre 2003 ein Sollfehlbetrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach in Höhe von insgesamt 25.637,32 Euro entstanden ist. Gemäß der anteiligen Umlage auf die Verbandsgemeinden entfällt hierbei ein Anteil in Höhe von 13.087,96 Euro auf die Gemeinde Hemhofen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Prozentsatz der vergangenen drei Jahre 2016 – 2018 in Höhe von 0,51 Prozent.

 

Die geplante Deckung des Sollfehlbetrages in Höhe von rd. 13.088,00 Euro wurde bereits im gemeindlichen Haushalt 2019 eingeplant.

 

Nun liegt der Gemeinde Hemhofen der offizielle Bescheid der Betriebskostenumlage in Höhe von 13.087,96 Euro vom 23.10.2019 vor, welcher an Zweckverband zur Wasserversorgung zu entrichten ist. Die Aufforderung zur Umlage des Sollfehlbetrages des Wasserzweckverbandes kann der Anlage entnommen werden.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, die Betriebskostenumlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach in Höhe von 13.087,96 Euro gemäß der Haushaltsplanung im Jahre 2019 zu überweisen.

3.    Die Verbuchung erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.9200.9920 (Haushalt 2019).