Sachverhalt:
Im gemeindlichen Kindergarten wurden am 24.09.2019 die routinemäßigen
Gesundheitsüberprüfungen durchgeführt. Hierbei wurde die Küchenfront der Küche
im Bereich des Kindergartens durch das Gesundheitsamt bemängelt und die
Aufforderung erteilt, diese zeitnah auszutauschen.
Die Leitung der gemeindlichen Kindertagesstätte „Hand in Hand“ hat sich
anschließend um die Abgabe von Angeboten bemüht. Leider erhielt die Gemeinde
Hemhofen lediglich ein Angebot der Firma Varia Küchenstudio Prühäuser aus
Röttenbach. Das Möbelhaus Kratz GmbH aus Höchstadt hat hierzu kein Angebot
abgegeben.
Das Küchenstudio Prühäuser hat der Gemeinde Hemhofen ein Angebot für
das Austauschen der 46 Küchenfronten in Höhe von 2.490,00 Euro unterbreitet.
Hinzu kommen Montagekosten in Höhe von höchstens 1.380,00 Euro gemäß Aussage
der Firma. Somit entstehen hierfür der Gemeinde Hemhofen Kosten in Höhe von
maximal 3.870,00 Euro. Aufgrund der dringenden Handlungsempfehlung des
Gesundheitsamtes hat sich die Verwaltung im Einklang mit der Leitung der
Kindertagesstätte „Hand in Hand“ für das genannte Angebot der Firma
Küchenstudio Prühäuser entschieden und den entsprechenden Auftrag Anfang
November 2019 erteilt.
Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2019 in der betreffenden HHSt.
0.4641.5000 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die
entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2019 vorhanden und beplant ist,
handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des
Verwaltungshaushaltes.
Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für
Ausgaben dieser Art stehen im laufenden Haushaltsjahr 72.800,00 Euro zur
Verfügung. Bisher wurde hiervon allerdings knapp 64.000,00 Euro in Anspruch
genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit davon aus,
dass die veranschlagten Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich nicht
ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der aufgeführten Ausgabe
gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat genehmigt hiermit die aufgeführte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 3.870,00 Euro für die Erneuerung der Küchenfronten im Bereich des gemeindlichen Kindergartens.
3. Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 0.4641.5000. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.