Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Im gemeindlichen Kindergarten wurden am 24.09.2019 die routinemäßigen Gesundheitsüberprüfungen durchgeführt. Hierbei wurde die Küchenfront der Küche im Bereich des Kindergartens durch das Gesundheitsamt bemängelt und die Aufforderung erteilt, diese zeitnah auszutauschen.

 

Die Leitung der gemeindlichen Kindertagesstätte „Hand in Hand“ hat sich anschließend um die Abgabe von Angeboten bemüht. Leider erhielt die Gemeinde Hemhofen lediglich ein Angebot der Firma Varia Küchenstudio Prühäuser aus Röttenbach. Das Möbelhaus Kratz GmbH aus Höchstadt hat hierzu kein Angebot abgegeben.

 

Das Küchenstudio Prühäuser hat der Gemeinde Hemhofen ein Angebot für das Austauschen der 46 Küchenfronten in Höhe von 2.490,00 Euro unterbreitet. Hinzu kommen Montagekosten in Höhe von höchstens 1.380,00 Euro gemäß Aussage der Firma. Somit entstehen hierfür der Gemeinde Hemhofen Kosten in Höhe von maximal 3.870,00 Euro. Aufgrund der dringenden Handlungsempfehlung des Gesundheitsamtes hat sich die Verwaltung im Einklang mit der Leitung der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ für das genannte Angebot der Firma Küchenstudio Prühäuser entschieden und den entsprechenden Auftrag Anfang November 2019 erteilt.

 

Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2019 in der betreffenden HHSt. 0.4641.5000 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2019 vorhanden und beplant ist, handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Verwaltungshaushaltes.

 

Aufgrund der oben genannten Situation ist die Ausgabe unabweisbar. Für Ausgaben dieser Art stehen im laufenden Haushaltsjahr 72.800,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurde hiervon allerdings knapp 64.000,00 Euro in Anspruch genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die veranschlagten Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der aufgeführten Ausgabe gewährleistet.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat genehmigt hiermit die aufgeführte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 3.870,00 Euro für die Erneuerung der Küchenfronten im Bereich des gemeindlichen Kindergartens.

3.      Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 0.4641.5000. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.