Sachverhalt:
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat
jede Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Frau
Tatjana Dengler ist seit dem 01.01.2018 in der Gemeindekasse der Gemeinde
Hemhofen tätig und ist demnach als stellvertretende Kassenverwalterin zu
bestellen. Frau Dengler hat die Stelle von Frau Marion Müller übernommen,
welche anschließend ihre Elternzeit angetreten ist.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat bestellt Frau Tatjana Dengler rückwirkend ab dem 01.01.2018 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.