Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat jede Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Frau Tatjana Dengler ist seit dem 01.01.2018 in der Gemeindekasse der Gemeinde Hemhofen tätig und ist demnach als stellvertretende Kassenverwalterin zu bestellen. Frau Dengler hat die Stelle von Frau Marion Müller übernommen, welche anschließend ihre Elternzeit angetreten ist.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat bestellt Frau Tatjana Dengler rückwirkend ab dem 01.01.2018 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Hemhofen.