Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelcarport auf dem neu geteilten Grundstück der Kaspar-Lang-Straße 23a, Fl.
Nr. 16/3, Gmkg. Zeckern.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Z 1 –
Zeckern 1. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben nur
zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung
gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Es wird in einem Gebiet, wo eine Bebauung von zwei Vollgeschossen und
einem Dachgeschoss erlaubt ist (II+D), jeweils nur das Erdgeschoss und das
Dachgeschoss als Vollgeschoss genutzt. Das Kellergeschoss des Gebäudes ist kein
Vollgeschoss. Somit würde der Bauherr die Anzahl der festgesetzten
Vollgeschosse nicht überschreiten.
Der Antragsteller hat jedoch nachstehende Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2
BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Begründung beantragt:
- Überschreitung
der Baugrenzen:
Aufgrund der neuen Grundstücksaufteilung ist
es nicht mehr möglich innerhalb des vorgegebenen Baufeldes ein Einfamilienhaus
zu errichten. Des Weiteren hatte das vorherige Bestandsgebäude ebenfalls die
Baugrenzen überschritten
- Dachneigung
wird unterschritten
Durch den niedrigeren Kniestock von 125 cm
wurde sich aus optischen sowie aus kostentechnischen Gründen auch für die niedrigere
Dachneigung entschieden. Anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung
von 38-45°; Hier DN: 30°
- Kniestockerhöhung
Der festgesetzte Kniestock von 0,50 cm wird
auf 125 cm erhöht. Durch den höheren Kniestock soll bessere und vor allem mehr
Wohnfläche geschaffen werden
- Dacheindeckung
der Nebengebäude
Um die Wohnräume in der Giebelseite im
Südosten durch ein Satteldach auf dem Carport nicht zu verschatten wurde hier
eine Flachdacheindeckung gewählt
- Dachvorstand
Um die Fassade besser vor Regen & Hitze
zu schützen wurde ebenfalls ein längerer Dachvorstand von 97 cm anstatt 60 cm
gewählt
Aufgrund der aufgeführten Begründungen ist das geplante Bauvorhaben als
städtebaulich vertretbar zu betrachten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen
Befreiungen erteilt.