Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 05. November 2019 hatte der Gemeinderat den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung in Bamberg als auch den vom Büro Planwerk aus Nürnberg vorgelegten Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und der Vorbereitenden Untersuchung (VU) gebilligt.

 

Mit Schreiben vom 09.10.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen aufgefordert, die jährliche Bedarfsmeldung für die Aufstellung und Fortschreibung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Hemhofen, haben das Landratsamt durch Kopie zu unterrichten.

 

Diese Mitwirkungshandlungen seitens der Gemeinde sind notwendig, da die Gemeinde Hemhofen bei der Jahresplanung und Zuteilung von Mitteln der Städtebauförderung auch künftig berücksichtigt werden soll. Die Vorlage des Jahresantrages sowie ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss noch im Jahre 2019 sind daher unabdingbar.

 

Bei der Programmaufstellung ist neben dem besonderen Erneuerungsbedarf einer Gemeinde und ihrer Leistungsfähigkeit, den Schwerpunkten der Städtebauförderung Rechnung zu tragen.

 

Da der Haushalt für das Jahr 2020 noch nicht beschlossen ist, steht die Bedarfsmeldung unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Haushaltes 2020 einschließlich der Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat stimmt dem Jahresantrag 2020 (Bedarfsmeldung) zur Städtebauförderung zu, unter dem Vorbehalt des Beschlusses zur Bewilligung des Haushaltes 2020 einschließlich der Finanzplanungsjahre der Gemeinde Hemhofen.

3.    Die Bedarfsmeldung 2020 ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.