Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz1, 3 und 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sind vom Gemeinderat zur Durchführung der Kommunalwahlen ein Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu berufen.

 

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 05.11.2019 mit der Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Durchführung der anstehenden Kommunalwahl befasst. Hier wurde als Wahlleiter die Verwaltungsamtfrau Melanie Kortenhof und als stellv. Wahlleiter der Verwaltungsfachangestellte Konstantinos Katsivelis berufen.

 

Aufgrund der Ablehnung des Ehrenamtes als Wahlleitung für die Durchführung der Kommunalwahl am 15.03.2020 von Frau Melanie Kortenhof und der erfolgten Abberufung durch den Gemeinderat, gilt es nun einen neuen Wahlleiter für die anstehende Kommunalwahl zu bestellen.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gremium daher, die Verwaltungsfachwirtin Tina Fibich als Wahlleitung für die Durchführung der Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen, sodass eine ordnungsgemäße Ausübung des Wahlehrenamtes gewährleistet werden kann. Die Berufung des Gemeinderates, Herrn Konstantinos Katsivelis als stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen zu bestellen, wird aufrechterhalten.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Zum Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen wird die Verwaltungsfachwirtin Tina Fibich berufen.

3.    Die Berufung des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 05.11.2019, den Verwaltungsfachangestellten Konstantinos Katsivelis als stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen zu bestellen, wird aufrechterhalten.