Sachverhalt:
Nach Art. 5 Abs. 1 Satz1, 3 und 4 des Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sind vom Gemeinderat zur Durchführung der
Kommunalwahlen ein Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu berufen.
Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 05.11.2019 mit
der Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die
Durchführung der anstehenden Kommunalwahl befasst. Hier wurde als Wahlleiter
die Verwaltungsamtfrau Melanie Kortenhof und als stellv. Wahlleiter der
Verwaltungsfachangestellte Konstantinos Katsivelis berufen.
Aufgrund der Ablehnung des Ehrenamtes als Wahlleitung für die
Durchführung der Kommunalwahl am 15.03.2020 von Frau Melanie Kortenhof und der
erfolgten Abberufung durch den Gemeinderat, gilt es nun einen neuen Wahlleiter
für die anstehende Kommunalwahl zu bestellen.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gremium daher, die
Verwaltungsfachwirtin Tina Fibich als Wahlleitung für die Durchführung der
Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen, sodass eine ordnungsgemäße Ausübung des
Wahlehrenamtes gewährleistet werden kann. Die Berufung des Gemeinderates, Herrn
Konstantinos Katsivelis als stellv. Wahlleiter für die Durchführung der
Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen zu bestellen, wird aufrechterhalten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zum Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen wird die Verwaltungsfachwirtin Tina Fibich berufen.
3. Die Berufung des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 05.11.2019, den Verwaltungsfachangestellten Konstantinos Katsivelis als stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen in der Gemeinde Hemhofen zu bestellen, wird aufrechterhalten.