Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich folgendes Baugesuch bearbeitet:

 

  • Ausbau eines Dachgeschoßes zu Wohnzwecken, Blumenstraße 1, Fl. Nr. 82, Gemarkung Hemhofen (Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO)