Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
„Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans“ der Gemeinde Adelsdorf
beteiligt.
In seiner Sitzung vom 13.06.2018 fasste der Gemeinderat der Gemeinde
Adelsdorf den Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die 11.
Änderung des bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes. Anlass für die Änderung ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“, die eine Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB
erfordert. Der aktuellen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ortsbereich soll
mit der Aufstellung der Bauleitplanung begegnet werden.
Entsprechend der angrenzenden dörflichen Struktur soll bei der
geplanten Änderung eine Umnutzung der Mischgebietsfläche und Fläche für die
Landwirtschaft (Außenbereich) in Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser erfolgen,
wobei im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Einfügung in den bestehenden
Siedlungszusammenhang gesichert und die Ausbildung des zukünftigen Ortsrandes
dargestellt werden soll.
Hierfür wird eine Fläche von 0,90 ha in „Flächen für Landwirtschaft“
umgewandelt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Änderung des rechtskräftig bestehenden Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nicht erhoben.