Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen an der „Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans“ der Gemeinde Adelsdorf beteiligt.

 

In seiner Sitzung vom 13.06.2018 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf den Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die 11. Änderung des bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Anlass für die Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“, die eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB erfordert. Der aktuellen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ortsbereich soll mit der Aufstellung der Bauleitplanung begegnet werden.

 

Entsprechend der angrenzenden dörflichen Struktur soll bei der geplanten Änderung eine Umnutzung der Mischgebietsfläche und Fläche für die Landwirtschaft (Außenbereich) in Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser erfolgen, wobei im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Einfügung in den bestehenden Siedlungszusammenhang gesichert und die Ausbildung des zukünftigen Ortsrandes dargestellt werden soll.

 

Hierfür wird eine Fläche von 0,90 ha in „Flächen für Landwirtschaft“ umgewandelt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Änderung des rechtskräftig bestehenden Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nicht erhoben.