Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“ der Gemeinde Adelsdorf beteiligt.

 

Geplant ist die Errichtung von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern als Einfamilienhäuser zur Deckung des dringenden Bedarfs an Bauflächen für die ortsansässige Bevölkerung. Diesbezüglich fasste der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf in der Sitzung vom 13.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ und als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan entwickelt sich somit nicht aus dem Flächennutzungsplan.

 

Die gewünschte Ordnung der städtebaulichen Entwicklung findet insbesondere in folgenden Planungszielen ihren Ausdruck:

 

  • Verbesserung des Angebots an (Eigentums-) Wohnraum
  • Erhaltung und Weiterentwicklung des Gesamtcharakters des örtlichen Umfelds
  • Einbindung des Plangebiets in die Landschaft

Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“ der Gemeinde Adelsdorf nicht erhoben.