Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“ der
Gemeinde Adelsdorf beteiligt.
Geplant ist die Errichtung von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern
als Einfamilienhäuser zur Deckung des dringenden Bedarfs an Bauflächen für die
ortsansässige Bevölkerung. Diesbezüglich fasste der Gemeinderat der Gemeinde
Adelsdorf in der Sitzung vom 13.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Fläche
für Landwirtschaft“ und als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Der
Bebauungsplan entwickelt sich somit nicht aus dem Flächennutzungsplan.
Die gewünschte Ordnung der städtebaulichen Entwicklung findet
insbesondere in folgenden Planungszielen ihren Ausdruck:
- Verbesserung des Angebots an
(Eigentums-) Wohnraum
- Erhaltung und Weiterentwicklung des
Gesamtcharakters des örtlichen Umfelds
- Einbindung des Plangebiets in die
Landschaft
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuhaus Südwest – Steigerwaldblick“ der Gemeinde Adelsdorf nicht erhoben.