Sitzung: 11.02.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Eigentümer der Kaspar-Lang-Straße 33 beabsichtigt am bestehenden
Wohnhaus eine Erweiterung des Erdgeschosses. Die geplante Erweiterung
überschreitet die zulässige Baugrenze auf der Süd-/Westseite um ca. 1 m und auf
der Süd-/Ostseite um ca. 2,6 m. Außerdem ist für den erdgeschossigen Anbau ein
begrüntes Flachdach geplant. Um das Verhältnis von der Erweiterung zum Wohnhaus
so gering wie möglich zu halten, wurde lediglich ein Flachdach gewählt. Zum
anderen wurde aus Kostengründen auf die aufwendige Dachkonstruktion bzw.
Dachverschneidung verzichtet. Des Weiteren wurde bei der Planung darauf
geachtet, dass die Lichtverhältnisse im Bestand nicht eingeschränkt werden. Die
GRZ und GFZ werden eingehalten.
Aufgrund der aufgeführten Begründung ist das geplante Bauvorhaben als
städtebaulich vertretbar zu betrachten. Die erforderlichen Befreiungen für die
Überschreitung der Baugrenze und der Dachausführung (anstatt Satteldach nun
begrüntes Flachdach) sollten aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu diesem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.