Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Eigentümer der Kaspar-Lang-Straße 33 beabsichtigt am bestehenden Wohnhaus eine Erweiterung des Erdgeschosses. Die geplante Erweiterung überschreitet die zulässige Baugrenze auf der Süd-/Westseite um ca. 1 m und auf der Süd-/Ostseite um ca. 2,6 m. Außerdem ist für den erdgeschossigen Anbau ein begrüntes Flachdach geplant. Um das Verhältnis von der Erweiterung zum Wohnhaus so gering wie möglich zu halten, wurde lediglich ein Flachdach gewählt. Zum anderen wurde aus Kostengründen auf die aufwendige Dachkonstruktion bzw. Dachverschneidung verzichtet. Des Weiteren wurde bei der Planung darauf geachtet, dass die Lichtverhältnisse im Bestand nicht eingeschränkt werden. Die GRZ und GFZ werden eingehalten.

 

Aufgrund der aufgeführten Begründung ist das geplante Bauvorhaben als städtebaulich vertretbar zu betrachten. Die erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze und der Dachausführung (anstatt Satteldach nun begrüntes Flachdach) sollten aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

 


Beschlussvorschlag:

1.   Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.   Zu diesem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.