Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen gefördert. Hierunter zählen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz. Zuschussfähig sind jedoch nur alle Ausgaben, welche im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk stehen.

 

Die Spielvereinigung Zeckern e. V. 1959 hat mit Schreiben vom 16.02.2020 einen Antrag auf Förderung folgender Investitionsmaßnahmen gestellt:

 

  • Bau eines senioren- und behindertengerechten Weges mit Rettungsweg (Kosten lt. Kostenvoranschlag: 32.870,00 Euro zzgl. MwSt 6.245,30 Euro = 39.115,30 Euro)

 

  • Anschaffung von Ballfangnetzen mit Befestigungsstangen zur Sicherung der nachbarschaftlichen Anwesen (geschätzte Kosten: 11.000,00 Euro)

 

Leider handelt es sich bei den oben genannten Investitionen (Bau eines senioren- und behindertengerechten Weges mit Rettungsweg) um keine einmaligen Investitionsmaßnahmen gemäß Nr. IV. 1) der bestehenden Richtlinie, da sie nicht im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) stehen.

 

Lediglich die Anschaffung der Ballfangnetze mit Befestigungsstangen in Höhe von ca. 11.000,00 Euro könnten gemäß der Richtlinie (IV. 2)) unter der Rubrik sonstige Investitionsgegenstände ab einem Anschaffungswert von 1.500,00 Euro mit 10 % der Gesamtkosten gefördert werden. Über die Förderung der einzelnen Anschaffungen und deren Notwendigkeit für den Vereinszweck entscheidet der Gemeinderat.

 

Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe von ca. 1.100,00 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich im Mai / Juni 2020 erfolgen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die Anschaffung von Ballfangnetzen mit Befestigungsstangen der Spielvereinigung Zeckern e. V. 1959 wird im Jahr 2020 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von 1.100,00 Euro gewährt.

3.    Im Haushalt 2020 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9881 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.


Abstimmungsvermerke:

GR Wagner durfte als Vorstand der Spielvereinigung Zeckerrn e. V.  wegen persönlicher Beteiligung (Befangenheit) nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.