Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen
gefördert. Hierunter zählen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie
erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz.
Zuschussfähig sind jedoch nur alle Ausgaben, welche im Zusammenhang mit dem
errichteten Bauwerk stehen.
Die Spielvereinigung Zeckern e. V. 1959 hat mit Schreiben vom
16.02.2020 einen Antrag auf Förderung folgender Investitionsmaßnahmen gestellt:
- Bau eines senioren- und
behindertengerechten Weges mit Rettungsweg (Kosten lt. Kostenvoranschlag:
32.870,00 Euro zzgl. MwSt 6.245,30 Euro = 39.115,30 Euro)
- Anschaffung von Ballfangnetzen mit
Befestigungsstangen zur Sicherung der nachbarschaftlichen Anwesen
(geschätzte Kosten: 11.000,00 Euro)
Leider handelt es sich bei den oben genannten Investitionen (Bau eines
senioren- und behindertengerechten Weges mit Rettungsweg) um keine einmaligen
Investitionsmaßnahmen gemäß Nr. IV. 1) der bestehenden Richtlinie, da sie nicht
im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) stehen.
Lediglich die Anschaffung der Ballfangnetze mit Befestigungsstangen in
Höhe von ca. 11.000,00 Euro könnten gemäß der Richtlinie (IV. 2)) unter der
Rubrik sonstige Investitionsgegenstände ab einem Anschaffungswert von 1.500,00
Euro mit 10 % der Gesamtkosten gefördert werden. Über die Förderung der
einzelnen Anschaffungen und deren Notwendigkeit für den Vereinszweck
entscheidet der Gemeinderat.
Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe
von ca. 1.100,00 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der
Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und
Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich
im Mai / Juni 2020 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die Anschaffung von Ballfangnetzen mit Befestigungsstangen der Spielvereinigung Zeckern e. V. 1959 wird im Jahr 2020 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2020 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von 1.100,00 Euro gewährt.
3. Im Haushalt 2020 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9881 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.
Abstimmungsvermerke:
GR Wagner durfte als Vorstand der
Spielvereinigung Zeckerrn e. V. wegen
persönlicher Beteiligung (Befangenheit) nicht an der Beratung und Abstimmung
teilnehmen.