Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7

Sachverhalt:

Im gemeindlichen Anwesen Schulstraße 9 ist seit dem Auszug der bisherigen Mieterfamilie eine Wohnung im Obergeschoss frei geworden. Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon. Sie hat eine Wohnfläche von 86 m². Der Mietpreis betrug bisher 430,-- € zzgl. Nebenkosten und Garage.

 

Für die weitere Nutzung stellt sich nun die Frage, ob dieser Wohnraum für die Unterbringung obdachloser Personen vorgehalten werden sollte. Wir hatten in diesem und im vorhergehenden Jahr einige derartige Fälle, konnten eine Obdachlosigkeit aber entweder durch Wiedereinweisungen oder durch Mithilfe bei der Suche nach einem geeigneten Wohnraum vermeiden. Ob das weiterhin so gelingen wird, ist fraglich. Auch der Landkreis Erlangen-Höchstadt befasst sich mit der Schaffung von Notunterkünften und bittet die Gemeinden um Auskunft, ob sie über derartige Einrichtungen verfügen.

 

1. Bgm. Wersal bittet daher die Ratsmitglieder um eine Entscheidung darüber, ob diese Wohnung weiterhin frei vermietet werden oder als Räumlichkeiten für Obdachlose umgestaltet werden soll.


Beschluss:

1.      Die gemeindliche Wohnung im Obergeschoss des Anwesens Schulstraße 9 wird weiterhin vermietet. (Abstimmung 7:8 und damit abgelehnt)

2.      Nachdem diese Wohnung künftig nicht mehr vermietet wird, ist sie nach den Richtlinien für die Mindestbeschaffenheit für Unterkünfte für Obdachlose umzugestalten. Dabei genügt es, dass die Räume trocken und sauber sind, ein Kaltwasseranschluss und ein Abfluss vorhanden sein müssen, eine Heiz- und Kochgelegenheit besteht und eine Toilette verfügbar ist. Beleuchtungen müssen in allen Räumen vorhanden sein, ebenso zusätzliche Steckdosen in Küche und Bad.