Sachverhalt:
Frau Sandmeier vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wird dem
Gremium ein mögliches Kommunales Denkmalkonzept für Hemhofen einschließlich
einer Projektskizze vorstellen. Um Synergieeffekte zu erreichen und
Doppelarbeit zu vermeiden, wird nahegelegt, das KDK (Kommunale Denkmalkonzept)
als Bestandteil der vorbereitenden Untersuchung (VU) sowie des integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) in der Städtebauförderung durchzuführen.
Aufgabe der Projektskizze ist es, mögliche Inhalte eines Kommunalen
Denkmalkonzeptes zu veranschaulichen, die Zweckmäßigkeit der inhaltlichen
Ausrichtung mit allen beteiligten Partner zu diskutieren und die
Anbindungsmöglichkeiten an andere formelle und informelle Planungen abzuklären.
Das Ziel des Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) Hemhofen wäre die
gemeinsame Erarbeitung und Abstimmung von baulichen und städtebaulichen
Leitlinien für die Entwicklung der historischen Strukturen, Bauten, Frei- und
Grünräumen, die Hemhofen aufgrund der Geschichte prägen. Um die Belange von
privaten Eigentümern und Kommune gleichermaßen zu berücksichtigen, wird
angeregt, Projektteile (insbesondere in Modul 2 und 3) in Kooperation mit den
entsprechenden Schlüsselakteuren durchzuführen.
Das KDK sollte dringend auf Grundlage bereits bestehender Vorarbeiten
(z. B. VU, ISEK, private Planungen usw.) erfolgen. Während der Projektphase ist
ein stetiger Informationsfluss und Austausch zwischen allen fachlich und
organisatorisch Beteiligten, engagierten Privaten und Betroffenen erforderlich.
Die Installation eines entsprechenden Informationsgremiums und das damit
erforderliche Organisations- und Zeitmanagement ist Teil des Verfahrens.
Darüber hinaus ist eine gezielte Einbindung der „Wissensträger vor Ort“ und der
zivilgesellschaftlich engagierten Bevölkerung Voraussetzung für die Umsetzung.
Ein weitergehendes Vermittlungsprogramm kann nach Abstimmung und in Kombination
mit den Beteiligungsformaten der allgemeinen Ortsentwicklung ebenfalls
gefördert werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung sowie der Vortrag von Frau Sandmeier (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) werden zur Kenntnis genommen.
2. 1. Bgm. Nagel wird beauftragt, drei Angebote nach dem Leistungsverzeichnis des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege einzuholen und diese anschließend zur Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen.