Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2019 wurde der Gemeinderat von der Durchführung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufgeklärt. Der Gemeinderat beauftragte dabei das Planungsbüro, die an diesem Tage beschlossenen Planänderungen in die Planunterlagen einzuarbeiten und dem Gemeinderat Hemhofen zur Billigung vorzulegen.

 

Herr Dworschak vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung aus Bamberg wird hierzu die geänderten Planunterlagen vorstellen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Büros für Städtebau und Bauleitplanung aus Bamberg wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung vom 20.04.2020.

3.      Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 20.04.2020 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

4.      Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

5.      Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen zur Verfügung zu stellen.

6.      Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro für Städtebau und Bauleitplanung durchzuführen.