Sachverhalt:
Gemäß der geschlossenen Zweckvereinbarung vom Juli 2017 zwischen der
Gemeinde Hemhofen und der Gemeinde Röttenbach müssen den erforderliche
Maßnahmen gemäß § 10 Abs. 6 der Zweckvereinbarung (Betrieb und Verwaltung),
soweit sie sich über einen Kostenaufwand in Höhe von 30.000 Euro bewegen, durch
die Gemeinde Hemhofen zugestimmt werden.
Die Gemeinde Röttenbach hat die Gemeindeverwaltung Hemhofen am
24.03.2020 per E-Mail über die anstehende Maßnahme der Klärschlammentwässerung
inkl. Entsorgung (Betrieb und Verwaltung – Verwaltungshaushalt) unterrichtet.
Hierfür entstehen im Jahr 2020 Kosten in Höhe von rd. 183 T Euro. Die Umlegung
auf die Gemeinde Hemhofen erfolgt anhand der Betriebskostenabrechnung und wirkt
sich allerdings erst auf das Haushaltsjahr 2021 aus. Gemäß der Mitteilung des
Ingenieurbüros handelt es sich hierbei um eine Ausgabe, welche unter des
Grundsatzes der Dringlichkeit seitens der Gemeinde Röttenbach durch den 1.
Bürgermeisters Herrn Wahl sofort vergeben werden musste. Die nachträgliche
Information und Genehmigung erfolgt Ende April 2020 durch das Gremium.
Aufgrund dessen muss hiermit die nachträgliche Genehmigung auch seitens
der Gemeinde Hemhofen für die Maßnahme der Klärschlammentwässerung inkl.
Entsorgung für insgesamt rd. 183 T Euro im Jahr 2020 erteilt werden. Der Anteil
der Gemeinde wird sich hier auf ca. 70 T Euro belaufen (Verteilung gemäß § 6 Abs.
1 der Zweckvereinbarung), welche im darauffolgenden Haushaltsjahr 2021 zum
Tragen kommt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat erteilt hiermit die nachträgliche Genehmigung der Ausgabe für die Klärschlammentwässerung inkl. Entsorgung in Höhe von insgesamt rd. 183.000 Euro im Bereich der Kläranlage Röttenbach.
3. Die anteilige Kostenumlegung (rd. 70.000 Euro) erfolgt für die Gemeinde Hemhofen erst im Haushaltsjahr 2021 und ist unter der Haushaltsstelle 0.7000.6729 zu verbuchen.