Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Ein Investor beabsichtigt im Süden der Anwesen Am Wäldla 5 und 7 und westlich des bestehenden Spielplatzes an das bestehende Baugebiet Nr. 7 - Wolfenäcker ein Wohngebiet zu entwickeln.

Bislang ist das Plangebiet vollständig unbebaut und als Wald genutzt. Es wird beabsichtigt 3 Einzelbaukörper, die sich in ihrer Dimension und Ausbildung an der Nachbarbebauung orientieren, zu verwirklichen. Die vorgeschlagenen Baukörper erhalten ein ortstypisches Satteldach und sind 2-3 geschossig ausgebildet. Somit ist eine Eingliederung in die Umgebungsbebauung gewährleistet. Der Grundstückseigentümer ist bereit notwendige Ersatzpflanzungen an anderer Stelle zu tätigen. Auf den nach Bayerischer Bauordnung notwendigen Spielplatz wird verzichtet, dafür wird der östlich angrenzende Spielplatz durch den Bauherren modernisiert.

 

Eine Anfrage über die Planungsabsicht beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt verlief bereits positiv. Ganz generell bietet sich diese Fläche als Abrundung an.

 

Die Planung beinhaltet einen Mix aus Reihenhäusern, Eigentumswohnungen und "Vario Wohnungen". Letztgenannte sind ein Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Bau für flexibel nutzbare Wohnungen für Studenten, Senioren und bedürftige Menschen und entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus. Das Wohnkonzept ist dabei so ausgelegt, dass die Wohnungen flexibel genutzt werden können / sollen und sich an die Mieter der Wohnanlage anpassen. Die Wohnungen sind teils mit leichten Trennwänden ausgestattet um eine einfachere Umnutzung zu gewährleisten. Die Nutzung ist dabei auf 10 Jahre festgelegt. Der Mietpreis solcher Wohnungen liegt bei 280€ / Wohnplatz. Ein Möblierungszuschlag von 20€ / Wohnplatz darf max. erhoben werden. Nebenräume, wie Waschraum, Gemeinschaftsraum sind ebenfalls integriert, ebenso ein Raum für einen externen Pfleger.

Das vorliegende Konzept beinhaltet 3 Reihenhäuser, 6 Eigentumswohnungen (1 - 4 Zimmer), sowie 19 Variowohnungen. Alle Wohnungen sind barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar. Zusätzlich werden noch Wohnungen nach DIN 18040--2 errichtet.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen stimmt grundsätzlich der Erschließung dieses Areals für den sozialen Wohnungsbau zu. Die Verwaltung wird beauftragt in einer der nächsten Sitzungen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Kosten hierfür sind vom Investor zu tragen.

3.      Die Verwaltung wird ferner beauftragt, alle verfahrenstechnischen Maßnahmen (Erschließung mit Wasser, Strom, Abwasser; Vertrag mit dem Investor etc.) mit den Fachbehörden und den Ingenieurbüros abzustimmen.

4.      Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die geplante Fläche in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen.

5.      Zudem wird 1. Bgm. Nagel beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln, bevor weitere Schritte unternommen und diese dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Genehmigung vorgelegt werden.


Abstimmungsvermerke:

GR Bräutigam stimmte mit „Nein“ und wollte namentlich genannt werden.