Sachverhalt:
Ein
Investor beabsichtigt im Ortszentrum von Hemhofen, zwischen Hauptstraße und
Sterhof, Wohnformen für junge Familien zu schaffen. Dabei wird darauf geachtet,
dass die vorhandene Baum- und Strauchstruktur erhalten bleibt. Bislang ist das Plangebiet
nahezu vollständig unbebaut und als Wiese genutzt. Lediglich im westlichen Teil
des Plangebietes ist ein Gebäude vorhanden.
Für
eine städtebauliche Ordnung und Entwicklung dieses gesamten Bereichs ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das Baugebiet soll als
Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Der räumliche
Geltungsgebereich des BBP / GOP (2,9 ha) umfasst vollflächig und teilflächig
(TF) folgende Grundstücke der Gemarkung (Gmkg.) Hemhofen:
Fl.-Nrn.
134, 138 (TF), 139, 139/1, 139/2, 1/58 und 259/64 wird wie folgt umgrenzt:
- im
Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 138, 136, 135, 133 und
134/1(alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen)
- im
Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 146, 164, 164/2 (Weiherfläche,
Grünfläche bzw. Straßenfläche)
- im
Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130/1, 130, 129/1 und 131
(Privatgrundstücke mit Wohnbebauung, unbebaute Grundstücke und Straßenflächen)
- im
Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 140, 140/2 und 142
(Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen)
Der
Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. In diesem Rahmen ist die
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische
Umweltprüfung) sowie der Ausgleich der erfolgten Eingriffe im Sinne des § 1 a
Abs. 3 BauGB erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Sachstandsbericht des Planungsbüros Vogelsang aus Nürnberg und der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat Hemhofen beschließt aufgrund des § 2
Abs. 1 BauGB – den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15 - „Schießgarten“
gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 15 - „Schießgarten“ mit einer Größe von etwa 2,9 ha
umfasst die folgenden Grundstücke mit den Flurnummern 134, 138 (TF), 139,
139/1, 139/2, 1/58 und 259/64 - alle Gemarkung Hemhofen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschuss ortsüblich bekannt zu machen.
5. Zudem wird 1. Bgm. Nagel beauftragt, mit dem Investor
einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln und dem Gemeinderat in einer der
nächsten Sitzungen zur Genehmigung vorzulegen.