Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Ein Investor beabsichtigt im Ortszentrum von Hemhofen, zwischen Hauptstraße und Sterhof, Wohnformen für junge Familien zu schaffen. Dabei wird darauf geachtet, dass die vorhandene Baum- und Strauchstruktur erhalten bleibt. Bislang ist das Plangebiet nahezu vollständig unbebaut und als Wiese genutzt. Lediglich im westlichen Teil des Plangebietes ist ein Gebäude vorhanden.

 

Für eine städtebauliche Ordnung und Entwicklung dieses gesamten Bereichs ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsgebereich des BBP / GOP (2,9 ha) umfasst vollflächig und teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung (Gmkg.) Hemhofen:

Fl.-Nrn. 134, 138 (TF), 139, 139/1, 139/2, 1/58 und 259/64 wird wie folgt umgrenzt:

 

- im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 138, 136, 135, 133 und 134/1(alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen)

 

- im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 146, 164, 164/2 (Weiherfläche, Grünfläche bzw. Straßenfläche)

 

- im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130/1, 130, 129/1 und 131 (Privatgrundstücke mit Wohnbebauung, unbebaute Grundstücke und Straßenflächen)

 

- im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 140, 140/2 und 142 (Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen)

 

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. In diesem Rahmen ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) sowie der Ausgleich der erfolgten Eingriffe im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB erforderlich.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Planungsbüros Vogelsang aus Nürnberg und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat Hemhofen beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB – den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15 - „Schießgarten“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

3.      Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15 - „Schießgarten“ mit einer Größe von etwa 2,9 ha umfasst die folgenden Grundstücke mit den Flurnummern 134, 138 (TF), 139, 139/1, 139/2, 1/58 und 259/64 - alle Gemarkung Hemhofen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschuss ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Zudem wird 1. Bgm. Nagel beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Genehmigung vorzulegen.