Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 9

Sachverhalt:

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO hat der Gemeinderat mindestens einen weiteren Bürgermeister zu wählen. Ob daneben noch ein weiterer dritter Bürgermeister gewählt wird stellt eine Ermessensentscheidung dar. Die weiteren Bürgermeister sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung etwas anderes bestimmt (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO). Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen in den letzten Amtsperioden und der sich dort feststellbaren Berechtigung für die Notwendigkeit von zwei weiteren Bürgermeistern schlägt 1. Bgm. Nagel vor, auch für die neue Amtsperiode wieder zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen.

 

GR Heilmann stellte während der Behandlung des Tagesordnungspunktes den Antrag, dass in der neuen Amtsperiode des Gemeinderates kein dritter Bürgermeister gewählt wird.

 

Hierzu erfolgte folgender Beschluss:              Ja 9     Nein 12


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die neue Amtsperiode des Gemeinderates werden zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister gewählt.