Sachverhalt:
Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO gibt der Gemeinderat sich eine Geschäftsordnung.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates sind drei Anträge auf
Änderung der Geschäftsordnung seitens der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen,
Freie Wähler Bayern sowie der Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
eingegangen. Aufgrund dessen wurde durch die Gemeindeverwaltung die bestehende
Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode auf Grundlage der veröffentlichten
Änderungen des Bayerischen Gemeinderates und unter teilweiser Anpassung der
gestellten Anträge angepasst. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates, welche zu
Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der
grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regeln zur
Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden
die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren
festgeschrieben (u. a. siehe Art. 45 Abs. 2 GO).
Folgende Anträge wurden seitens der oben aufgeführten Parteien
eingereicht:
·
Antrag
GRÜNE und FW auf Änderung des § 2 Nr. 8 (Aufgabenbereich des Gemeinderates):
Streichung der vorgeschlagenen Ergänzung – ausgenommen alle Bebauungspläne und
sonstigen Satzungen - seitens des Bay. Gemeindetages (Zustimmung mit 21:0
Stimmen).
·
Antrag
GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des § 2 Nr. 15 (Aufgabenbereich des
Gemeinderates): Bestellung/Abberufung der Leitung und Stellv. des
Rechnungsprüfungsamtes und Benennung und Abberufung des behördlichen
Datenschutzbeauftragten (Ablehnung mit 21:0 Stimmen).
·
Antrag
GRÜNE auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung einer
höherwertigen Tätigkeit“ des § 2 Nr. 19 (Aufgabenbereich des Gemeinderates)
(Ablehnung mit 11:10 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE und FW auf Wiederaufnahme des Passus „sowie Fragen des Umwelt- und
Naturschutzes; ausgenommen die ausdrücklich auf Ausschüsse übertragenen
Angelegenheiten des § 2 Nr. 22 – Aufgabenbereich des Gemeinderates (Zustimmung
mit 21:0 Stimmen).
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Anfrage
GRÜNE und FW aufgrund der vorgeschlagenen Streichung des aufgeführten § 19 in §
3 Abs. 2 (Rechtsstellung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, Befugnisse)
durch die Verwaltung. Die Anfrage konnte seitens der Verwaltung erläutert
werden (Abstimmung 21:0).
·
Antrag
GRÜNE und FW auf Streichung der vorgeschlagenen Neuaufnahme des § 4 Abs. 2,
(Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien) da durch die BayGO
ausreichend geregelt (Ablehnung mit 14:7 Stimmen). Lediglich der Passus „und
der Gemeinderat“ wird gestrichen.
·
Antrag
GRÜNE und FW auf Änderung der Mindestzahl einer Fraktion des § 5 Abs. 1 Satz 2
– Fraktionen, Ausschussgemeinschaften - (Zustimmung mit 21:0 Stimmen) sowie
Streichung des Satzes 4 wg. Regelung in der Bay BO (Ablehnung mit 18:3 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE auf Streichung der Neuaufnahme (Ausführlichkeit) des § 6 Abs. 1 Sätze 3
bis 5 (Bildung, Vorsitz, Auflösung) – Ablehnung mit 16:5 Stimmen.
·
Behandlung
des § 6 Abs. 2 (Bildung, Vorsitz, Auflösung) – Entscheidung über Festlegung der
Alternative – gleiche Stellvertreterreihenfolge (Abstimmung 21:0).
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Antrag
GRÜNE auf Aufnahme eines vorberatenden Personalausschusses in § 7 Abs. 2
(Vorberatende Ausschüsse) – Ablehnung mit 16:5 Stimmen sowie Antrag Regelung
des Rechnungsprüfungsausschusses in einem gesonderten Paragraphen (Ablehnung
mit 19:2 Stimmen).
·
Antrag
GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme des Passus „Zulassung isolierter Abweichungen
im Sinne der BayBO“ in § 8 Abs. 3 Punkt 1 – Beschließende Ausschüsse (Ablehnung
mit 17:4 Stimmen).
·
Antrag
GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme des Passus „grundsätzliche Fragen des ÖPNV“ in
§ 8 Abs. 3 Punkt 1 – Beschließende Ausschüsse (Ablehnung mit 17:4 Stimmen).
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Antrag
FW auf Streichung der Aufzählung „Entscheidung in Mobilfunkangelegenheiten“ in
§ 8 Abs. 3 Punkt 1 Buchst. g – Beschließende Ausschüsse (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung
einer höherwertigen Tätigkeit“ des § 11 Nr. 7 (Einzelne Aufgaben) (Ablehnung
mit 15:5 Stimmen – ohne GR Schneider).
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Antrag
GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung
einer höherwertigen Tätigkeit“ des § 11 Nr. 10 (Einzelne Aufgaben) (Ablehnung
mit 13:7 Stimmen – ohne GR Schneider).
·
Antrag
GRÜNE auf Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 1 (Abhalten von Bürgerversammlungen),
sodass mindestens zweimal jährlich eine Bürgerversammlung durchgeführt wird
(Ablehnung mit 17:4 Stimmen).
·
Antrag
GRÜNE und FW, dass die Funktion des dritten Bürgermeisters nicht mehr besetzt
werden soll – Regelung in § 15 Abs. 1 (Ablehnung mit 21:0 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE und FW auf Aufstockung der in § 22 Abs. 1 Satz 3 (Form und Frist für die
Einladung) festgesetzten Tage zur Ergänzung der Tagesordnung (Ablehnung mit
13:8 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE und FW auf Neuaufnahme des folgenden Passus in § 22 Abs. 2 nach Satz 1
(Form und Frist für die Einladung):
Die weiteren Unterlagen zur Tagesordnung
(Entscheidungsvorlagen) sollen insbesondere folgende Informationen enthalten:
a) den Beratungs-, bzw. Entscheidungsgegenstand,
b) eine Erläuterung zum Beratungs- bzw.
Entscheidungsgegenstand, inklusive möglicher Alternativen (Vor- und Nachteile),
c) die Auswirkung auf den aktuellen Haushalt und die
Folgejahre,
d) die Auswirkungen auf die Umwelt.
Während
der Behandlung des Antrages wurde aufgrund der Erklärung der Verwaltung seitens
der GRÜNE und FW auch die Möglichkeit der Streichung der Aufzählung d)
aufgezeigt. Das Gremium lehnte den Antrag mit 11:10 Stimmen ab.
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Antrag
GRÜNE und FW auf Streichung der Aufzahlung „sowie des Datenschutzes“ in § 22
Abs. 2 Satz 1 (Form und Frist für die Einladung) – Ablehnung mit 13:8 Stimmen.
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Antrag
GRÜNE und FW auf Aufstockung der Tage für die Ladungsfrist gemäß § 22 Abs. 3
Satz 1 (Form und Frist für die Einladung) – Ablehnung mit 11:9 Stimmen (ohne GR
Kerschbaum).
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Antrag
GRÜNE auf Herabsetzung der Tage zur Einreichung von Anträgen im Zusammenhang
mit der Tagesordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 (Anträge) – Ablehnung mit 15:6
Stimmen.
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Antrag
GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme eines Satzes (Satz 5) in § 23 Abs. 1 -
Eingegangene Anträge sollen unverzüglich allen Gemeinderäten zur Kenntnisnahme
durch den Bürgermeister zur Verfügung gestellt werden (Ablehnung mit 17:3
Stimmen – ohne GR Müller).
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Antrag
GRÜNE, FW und CSU auf Beibehaltung des ursprünglichen Paragraphen zur
Bürgerfragestunde in § 25 (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE, FW und CSU auf Beibehaltung des ursprünglichen Paragraphen zu den
Anfragen in § 29 – neu § 30 (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).
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Antrag
GRÜNE auf zusätzliche Aufnahme eines Absatzes (Absatz 7) „Bis zur Genehmigung
der Niederschrift können die Gemeinderäte eine schriftliche Begründung für ihre
Stimmabgabe nachreichen. Diese wird der Niederschrift beigefügt“ in § 31 – neu
§ 32. Während der Behandlung des Antrages wurde seitens der Verwaltung auch die
Möglichkeit eröffnet, den Grund zu der Abstimmung direkt in der Sitzung preiszugeben,
sodass dieser auf Antrag im Abstimmungsvermerk der Niederschrift zur Sitzung
vermerkt wird (Ablehnung mit 20:1 Stimmen).
·
Anfrage
FW zum Datum der Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 37 – neu § 38
(Kenntnisnahme).
Die Festlegung in Bezug auf die Art, Zahl und Größe der Ausschüsse des
Gemeinderates wird gemäß der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden
Fassung beschlossen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Neufassung der Geschäftsordnung wird in der dieser Niederschrift als Anlage
beiliegenden Fassung, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift
darstellt, beschlossen.
Beschluss: Ja 20 Nein 0
3.
Neben
den in der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts und
der Geschäftsordnung festgelegten Ausschüssen werden folgende Arbeitskreise
gebildet:
·
Sozial-,
Sport- u. Kulturangelegenheiten
Diese
Arbeitskreise werden mit je einem Vertreter der im Gemeinderat vertretenen
Parteien und Wählergruppen besetzt und bestimmen eigenständig aus deren Mitte
einen Sprecher. Die Arbeitskreise sollen selbstständig Themen festlegen und für
die Weiterbearbeitung im Gemeinderat oder einem zuständigen Ausschuss
vorbereiten. Sie sollen dabei erforderlichenfalls nicht dem Gemeinderat
angehörende geeignete Personen oder Stellen oder auch interessierte Bürgerinnen
und Bürger in die Beratung mit einbeziehen.
Beschluss: Ja
16 Nein 5
4.
Die
Festlegung in Bezug auf die Art, Zahl und Größe der Ausschüsse des
Gemeinderates wird gemäß der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden
Fassung beschlossen.
Abstimmungsvermerke:
GR´in Wulff war bei Beratung und Beschlussfassung des zweiten
Beschlussvorschlages nicht anwesend.