Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO gibt der Gemeinderat sich eine Geschäftsordnung. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates sind drei Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung seitens der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler Bayern sowie der Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. eingegangen. Aufgrund dessen wurde durch die Gemeindeverwaltung die bestehende Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode auf Grundlage der veröffentlichten Änderungen des Bayerischen Gemeinderates und unter teilweiser Anpassung der gestellten Anträge angepasst. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates, welche zu Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regeln zur Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren festgeschrieben (u. a. siehe Art. 45 Abs. 2 GO).

 

Folgende Anträge wurden seitens der oben aufgeführten Parteien eingereicht:

 

·         Antrag GRÜNE und FW auf Änderung des § 2 Nr. 8 (Aufgabenbereich des Gemeinderates): Streichung der vorgeschlagenen Ergänzung – ausgenommen alle Bebauungspläne und sonstigen Satzungen - seitens des Bay. Gemeindetages (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des § 2 Nr. 15 (Aufgabenbereich des Gemeinderates): Bestellung/Abberufung der Leitung und Stellv. des Rechnungsprüfungsamtes und Benennung und Abberufung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Ablehnung mit 21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“ des § 2 Nr. 19 (Aufgabenbereich des Gemeinderates) (Ablehnung mit 11:10 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Wiederaufnahme des Passus „sowie Fragen des Umwelt- und Naturschutzes; ausgenommen die ausdrücklich auf Ausschüsse übertragenen Angelegenheiten des § 2 Nr. 22 – Aufgabenbereich des Gemeinderates (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).

·         Anfrage GRÜNE und FW aufgrund der vorgeschlagenen Streichung des aufgeführten § 19 in § 3 Abs. 2 (Rechtsstellung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, Befugnisse) durch die Verwaltung. Die Anfrage konnte seitens der Verwaltung erläutert werden (Abstimmung 21:0).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Streichung der vorgeschlagenen Neuaufnahme des § 4 Abs. 2, (Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien) da durch die BayGO ausreichend geregelt (Ablehnung mit 14:7 Stimmen). Lediglich der Passus „und der Gemeinderat“ wird gestrichen.

·         Antrag GRÜNE und FW auf Änderung der Mindestzahl einer Fraktion des § 5 Abs. 1 Satz 2 – Fraktionen, Ausschussgemeinschaften - (Zustimmung mit 21:0 Stimmen) sowie Streichung des Satzes 4 wg. Regelung in der Bay BO (Ablehnung mit 18:3 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE auf Streichung der Neuaufnahme (Ausführlichkeit) des § 6 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 (Bildung, Vorsitz, Auflösung) – Ablehnung mit 16:5 Stimmen.

·         Behandlung des § 6 Abs. 2 (Bildung, Vorsitz, Auflösung) – Entscheidung über Festlegung der Alternative – gleiche Stellvertreterreihenfolge (Abstimmung 21:0).

·         Antrag GRÜNE auf Aufnahme eines vorberatenden Personalausschusses in § 7 Abs. 2 (Vorberatende Ausschüsse) – Ablehnung mit 16:5 Stimmen sowie Antrag Regelung des Rechnungsprüfungsausschusses in einem gesonderten Paragraphen (Ablehnung mit 19:2 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme des Passus „Zulassung isolierter Abweichungen im Sinne der BayBO“ in § 8 Abs. 3 Punkt 1 – Beschließende Ausschüsse (Ablehnung mit 17:4 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme des Passus „grundsätzliche Fragen des ÖPNV“ in § 8 Abs. 3 Punkt 1 – Beschließende Ausschüsse (Ablehnung mit 17:4 Stimmen).

·         Antrag FW auf Streichung der Aufzählung „Entscheidung in Mobilfunkangelegenheiten“ in § 8 Abs. 3 Punkt 1 Buchst. g – Beschließende Ausschüsse (Zustimmung mit  21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“ des § 11 Nr. 7 (Einzelne Aufgaben) (Ablehnung mit 15:5 Stimmen – ohne GR Schneider).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Nichtaufnahme des Passus „nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“ des § 11 Nr. 10 (Einzelne Aufgaben) (Ablehnung mit 13:7 Stimmen – ohne GR Schneider).

·         Antrag GRÜNE auf Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 1 (Abhalten von Bürgerversammlungen), sodass mindestens zweimal jährlich eine Bürgerversammlung durchgeführt wird (Ablehnung mit 17:4 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW, dass die Funktion des dritten Bürgermeisters nicht mehr besetzt werden soll – Regelung in § 15 Abs. 1 (Ablehnung mit 21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Aufstockung der in § 22 Abs. 1 Satz 3 (Form und Frist für die Einladung) festgesetzten Tage zur Ergänzung der Tagesordnung (Ablehnung mit 13:8 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE und FW auf Neuaufnahme des folgenden Passus in § 22 Abs. 2 nach Satz 1 (Form und Frist für die Einladung):

Die weiteren Unterlagen zur Tagesordnung (Entscheidungsvorlagen) sollen insbesondere folgende Informationen enthalten:

a) den Beratungs-, bzw. Entscheidungsgegenstand,

b) eine Erläuterung zum Beratungs- bzw. Entscheidungsgegenstand, inklusive möglicher Alternativen (Vor- und Nachteile),

c) die Auswirkung auf den aktuellen Haushalt und die Folgejahre,

d) die Auswirkungen auf die Umwelt.

Während der Behandlung des Antrages wurde aufgrund der Erklärung der Verwaltung seitens der GRÜNE und FW auch die Möglichkeit der Streichung der Aufzählung d) aufgezeigt. Das Gremium lehnte den Antrag mit 11:10 Stimmen ab.

·         Antrag GRÜNE und FW auf Streichung der Aufzahlung „sowie des Datenschutzes“ in § 22 Abs. 2 Satz 1 (Form und Frist für die Einladung) – Ablehnung mit 13:8 Stimmen.

·         Antrag GRÜNE und FW auf Aufstockung der Tage für die Ladungsfrist gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 (Form und Frist für die Einladung) – Ablehnung mit 11:9 Stimmen (ohne GR Kerschbaum).

·         Antrag GRÜNE auf Herabsetzung der Tage zur Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit der Tagesordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 (Anträge) – Ablehnung mit 15:6 Stimmen.

·         Antrag GRÜNE auf zusätzlicher Aufnahme eines Satzes (Satz 5) in § 23 Abs. 1 - Eingegangene Anträge sollen unverzüglich allen Gemeinderäten zur Kenntnisnahme durch den Bürgermeister zur Verfügung gestellt werden (Ablehnung mit 17:3 Stimmen – ohne GR Müller).

·         Antrag GRÜNE, FW und CSU auf Beibehaltung des ursprünglichen Paragraphen zur Bürgerfragestunde in § 25 (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE, FW und CSU auf Beibehaltung des ursprünglichen Paragraphen zu den Anfragen in § 29 – neu § 30 (Zustimmung mit 21:0 Stimmen).

·         Antrag GRÜNE auf zusätzliche Aufnahme eines Absatzes (Absatz 7) „Bis zur Genehmigung der Niederschrift können die Gemeinderäte eine schriftliche Begründung für ihre Stimmabgabe nachreichen. Diese wird der Niederschrift beigefügt“ in § 31 – neu § 32. Während der Behandlung des Antrages wurde seitens der Verwaltung auch die Möglichkeit eröffnet, den Grund zu der Abstimmung direkt in der Sitzung preiszugeben, sodass dieser auf Antrag im Abstimmungsvermerk der Niederschrift zur Sitzung vermerkt wird (Ablehnung mit 20:1 Stimmen).

·         Anfrage FW zum Datum der Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 37 – neu § 38 (Kenntnisnahme).

 

Die Festlegung in Bezug auf die Art, Zahl und Größe der Ausschüsse des Gemeinderates wird gemäß der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Neufassung der Geschäftsordnung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift darstellt, beschlossen.

 

       Beschluss:            Ja 20   Nein 0

 

3.    Neben den in der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts und der Geschäftsordnung festgelegten Ausschüssen werden folgende Arbeitskreise gebildet:

 

·         Sozial-, Sport- u. Kulturangelegenheiten

 

Diese Arbeitskreise werden mit je einem Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen besetzt und bestimmen eigenständig aus deren Mitte einen Sprecher. Die Arbeitskreise sollen selbstständig Themen festlegen und für die Weiterbearbeitung im Gemeinderat oder einem zuständigen Ausschuss vorbereiten. Sie sollen dabei erforderlichenfalls nicht dem Gemeinderat angehörende geeignete Personen oder Stellen oder auch interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Beratung mit einbeziehen.

 

             Beschluss:            Ja 16   Nein 5

 

4.    Die Festlegung in Bezug auf die Art, Zahl und Größe der Ausschüsse des Gemeinderates wird gemäß der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.


Abstimmungsvermerke:

GR´in Wulff war bei Beratung und Beschlussfassung des zweiten Beschlussvorschlages nicht anwesend.