Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der neuen Wahlperiode ist die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts notwendig. Der entsprechende Satzungsentwurf wurde den Ratsmitgliedern in das Ratsinformationssystem gestellt. In einer solchen Satzung werden die Ausschüsse sowie die Entschädigung für die Gemeinderäte geregelt.

 

Seitens der Freien Wähler erging der Verwaltung hierzu ein Antrag auf Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts hinsichtlich des § 3 Abs. 4 Satz 2. Selbstständig Tätige sollten demnach eine Pauschalentschädigung von 60,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall erhalten.

 

Die Verwaltung erteilte demnach den Vorschlag auf Änderung des § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 und verlas folgenden Beschlussvorschlag im Zusammenhang des eingereichten Antrags der Freien Wähler.

 

§ 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3:

2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 60,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall bei Sitzungen/Besprechungen in der Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 60,00 € je volle Stunde ebenfalls für Sitzungen/Besprechungen in der Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag.

 

Hierzu wurde die Zustimmung mit 20:1 Stimmen erteilt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung neu beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.


Abstimmungsvermerke:

1. Bgm. Nagel war bei Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes nicht anwesend.