Sachverhalt:
Aufgrund der neuen Wahlperiode ist die Neufassung der Satzung zur
Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts notwendig. Der entsprechende
Satzungsentwurf wurde den Ratsmitgliedern in das Ratsinformationssystem
gestellt. In einer solchen Satzung werden die Ausschüsse sowie die
Entschädigung für die Gemeinderäte geregelt.
Seitens der Freien Wähler erging der Verwaltung hierzu ein Antrag auf
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts hinsichtlich des § 3 Abs. 4 Satz 2. Selbstständig
Tätige sollten demnach eine Pauschalentschädigung von 60,00 Euro je volle
Stunde für den Verdienstausfall erhalten.
Die Verwaltung erteilte demnach den Vorschlag auf Änderung des § 3 Abs.
4 Satz 2 und 3 und verlas folgenden Beschlussvorschlag im Zusammenhang des
eingereichten Antrags der Freien Wähler.
§ 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3:
2Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 60,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall bei
Sitzungen/Besprechungen in der Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis
Freitag, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige
Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten
eine Pauschalentschädigung von 60,00 € je volle Stunde ebenfalls für
Sitzungen/Besprechungen in der Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis
Freitag.
Hierzu wurde die Zustimmung mit 20:1 Stimmen erteilt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird in
der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung neu beschlossen.
3.
Diese
Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.
Abstimmungsvermerke:
1. Bgm. Nagel war bei Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes nicht
anwesend.