Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) entschied sich die
Gemeindeverwaltung (dringliche Entscheidung) Ende März 2020 dafür, vorerst
keinen Gebührenlauf für den Monat April 2020 zu veranlassen. Die Mitteilung
hierüber erfolgte umgehend auf der gemeindlichen Homepage sowie im
Mitteilungsblatt. Die Verwaltung möchte hier keine Einzellösung festsetzen, sondern auf
eine zentrale Handlungsempfehlung seitens des Landes abwarten. Die Gebühren für
den Monat März 2020 wurden vollständig bereits Anfang des Monats 03/2020
erhoben (Fälligkeitskonform).
Die durchschnittlichen monatlichen
Gebühreneinnahmen der Gemeinde Hemhofen belaufen sich für den Bereich des
Kindergartens auf rd. 15.000 Euro, im Bereich der Kinderkrippe auf rd. 14.700
Euro und im Bereich der Musikschule auf rd. 10.600 Euro, sodass die Gemeinde
Hemhofen auf einen Gebührenlauf in Höhe von insgesamt rd. 40.300 Euro vorerst
verzichtet hat. Eine Nachforderung des Gebührenlaufes ist jederzeit möglich.
Gemäß des Schreibens des Bayerischen
Staatsministeriums vom 06.04.2020 (335. Newsletter) erwägen bereits viele
Träger und Kommunen auf Elternbeiträge zu verzichten oder haben dies schon
angekündigt. Dort, wo Beiträge auch
weiterhin gezahlt werden, ist derzeit keine Übernahme durch den Freistaat
geplant.
Die Elternbeitragszuschusszahlungen für
Kinder über drei Jahren in Höhe von jeweils 100 Euro pro Monat erfolgen
weiterhin. Diese belaufen sich auf ca. 16.700 Euro pro Monat im Bereich des
Kindergartens.
Zwischenzeitlich hat der Bayerische
Gemeindetag am 23.04.2020 bekannt gegeben, dass die Übernahme der
Elternbeiträge in Kitas durch den Freistaat erfolgt. Der Freistaat übernimmt
demnach für die Monate April bis Juni 2020 in Krippen, Kindergärten und Horten
die Elterngebühren, sofern diese nicht von den jeweiligen Kita-Trägern erhoben
werden.
Die Erstattung des Freistaats erfolgt in
pauschalierter Form:
- Krippe (bis 3
Jahre): 300 Euro pro Kind und Monat; das direkt an die Eltern gezahlte
staatliche Krippengeld in Höhe von 100 Euro im Monat entfällt.
- Kindergarten
(3 bis 6 Jahre): 50 Euro pro Kind und Monat; der staatliche
Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich wird an die Träger
weitergezahlt.
- Hort (über 6
Jahre): 100 Euro pro Kind und Monat.
Sollten die tatsächlichen erhobenen Gebühren
in der Einrichtung höher sein, muss dieser Betrag vom Träger übernommen werden.
Liegen die Gebühren unter diesen Pauschalen, verbleibt dieser Betrag bei den
Trägern. Die Auszahlung erfolgt über das KiBiG.web und wird noch eine gewisse
Zeit in Anspruch nehmen.
Auch die Elternbeiträge in der
Mittagsbetreuung in den Schulen werden vom Freistaat für die Monate April bis
Juni 2020 übernommen, sofern die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge
verzichten. Die Höhe des Übernahmebetrages ist noch nicht bekannt.
Laut aktueller Information seitens des
Bayerischen Gemeindetages (28.04.2020) sollen die Eltern von Kindern in der
Notbetreuung grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge leisten, weil in
diesen Fällen auch tatsächlich eine Leistung erbracht wird. Diese müssten nun
ab April 2020 nachgefordert werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat geht mit der Vorgehensweise der Verwaltung konform und beschließt, aufgrund der aktuellen Situation keine Gebührenläufe für den Bereich des Kindergartens, der Kinderkrippe sowie der Mittagsbetreuung während der angeordneten staatlichen Schließungen der Einrichtungen, vorerst für die Monate April bis Juni 2020, zu erheben.
3. Der Gemeinderat beschließt zudem, die Elternbeiträge für Eltern von Kinder in der Notbetreuung (Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung) ab dem Monat April 2020 nachzufordern, da in diesen Fällen auch tatsächlich eine Leistung erbracht wird.