Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) musste auch die gemeindliche Musikschule vorerst geschossen werden.

 

Bei der Musikschule verhält sich die Vorgehensweise anders als in den Bereichen der Kinderbetreuungseinrichtungen. Der nächste Abschlag wird hier zum 01.05.2020 erfolgen. Das Jahresschulgeld ist mit je einem Viertel fällig und wird demnach für drei Monate erhoben.

 

Zudem ist in der Musikschulsatzung unter § 8 ein möglicher Unterrichtsausfall aufgenommen. Ab der sechsten ausgefallenen Stunde erfolgt hier eine Rückerstattung, sofern der Unterricht nicht nachgeholt werden kann. Derzeit sind im Durchschnitt knapp drei Unterrichtsstunden ausgefallen. Nach Auskunft der Musikschule werden die ausgefallenen Stunden größtenteils durch Onlineunterricht ausgeglichen oder in den Ferien nachgeholt. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Unterrichtsjahres zurückerstattet. Im Falle einer Gebührenrückerstattung zählt jede ausgefallene Unterrichtsstunde den 40.Teil der entsprechenden Jahresgebühr.

 

Die Musikschulleitung geht zudem derzeit davon aus, dass ab Mai 2020 der Unterricht in der Musikschule wieder aufgenommen werden kann.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, die Erhebung der Musikschulgebühren aufgrund der Satzungsregelung fortzuführen.

3.    Des Weiteren geht der Gemeinderat mit der Vorgehensweise über eine Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten oder einer gegebenenfalls anstehenden Rückerstattung gemäß der geltenden Musikschulsatzung konform.