Sachverhalt:
Der Antragsteller fragt mit einem Antrag auf Baugenehmigung an, ob der
Neubau eines KFZ-Handels mit untergeordnetem Serviceplatz und Penthousewohnung
auf dem Grundstück Am Zobelstein 33, Fl. Nr. 219/83, errichtet werden darf.
Das Bauvorhaben liegt im qualifizierten Bebauungsplan „Nr. 14 –
Zobelstein Nord“, und zudem in einem Mischgebiet. Das Vorhaben wird mit einem
Pultdach errichtet, wie es im Bebauungsplan festgesetzt worden ist. Außerdem
werden GRZ und GFZ eingehalten. Zu diesem Bauvorhaben wurden keine Befreiungen
vom Bebauungsplan eingereicht.
Jedoch beantragt der Bauherr zur Verwirklichung des geplanten
Vorhabens, eine Abstandsflächenübernahme auf einem gemeindlichen Grundstück
(Fl. Nr. 219 - Lärmschutzwall). Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 8,91m –
9,35m (das Gebäude ist an sich 10m breit).
Die erstmalige Behandlung und Bekanntgabe des Tagesordnungspunktes
(Bauvoranfrage – Genehmigungsverfahren) erfolgte bereits in der
Gemeinderatssitzung vom 04.12.2018. Die Veräußerung des Grundstückes erfolgte
im Frühjahr 2019.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
2. Zu diesem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Der Abstandsflächenübernahme auf dem gemeindlichen Grundstück (Fl. Nr. 219) wird zugestimmt.