Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Gemeinde ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen, wie

1.    als Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung oder als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt haben

2.    an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat

3.    und mindestens drei Monate bei einem Standesamt als Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig war,

nicht erfüllen.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird 1. Bürgermeister Ludwig Nagel zum Standesbeamten für die Gemeinde Hemhofen bestellt.

 

Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Mit Wirkung vom 01.05.2020 wird 1. Bgm. Ludwig Nagel gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten für Eheschließungen und für die Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt.


Abstimmungsvermerke:

1. Bgm. Nagel war aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.