Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2020 beschlossen, eine Angebotseinholung für ein Kommunales Denkmalkonzept einzuholen. Hierzu wurden 5 Fachbüros aufgefordert ein Angebot abzugeben. Lediglich zwei Angebote sind bei der Gemeinde zum Submissionstermin eingegangen.

 

Um Synergieeffekte im Ortskern der Gemeinde Hemhofen zu erreichen und Doppelarbeit zu vermeiden, wird nahegelegt, das KDK (Kommunale Denkmalkonzept) als Bestandteil der vorbereitenden Untersuchung (VU) sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) in der Städtebauförderung durchzuführen.

Aufgabe der Projektskizze ist es, mögliche Inhalte eines Kommunalen Denkmalkonzeptes zu veranschaulichen, die Zweckmäßigkeit der inhaltlichen Ausrichtung mit allen beteiligten Partner zu diskutieren und die Anbindungsmöglichkeiten an andere formelle und informelle Planungen abzuklären.

Das Ziel des Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) Hemhofen wäre die gemeinsame Erarbeitung und Abstimmung von baulichen und städtebaulichen Leitlinien für die Entwicklung der historischen Strukturen, Bauten, Frei- und Grünräumen, die Hemhofen aufgrund der Geschichte prägen. Um die Belange von privaten Eigentümern und Kommune gleichermaßen zu berücksichtigen, wird angeregt, Projektteile (insbesondere in Modul 2 und 3) in Kooperation mit den entsprechenden Schlüsselakteuren durchzuführen.

Das KDK sollte dringend auf Grundlage bereits bestehender Vorarbeiten (z. B. VU, ISEK, private Planungen usw.) beauftragt werden. Während der Projektphase ist ein stetiger Informationsfluss und Austausch zwischen allen fachlich und organisatorisch Beteiligten, engagierten Privaten und Betroffenen erforderlich. Die Installation eines entsprechenden Informationsgremiums und das damit erforderliche Organisations- und Zeitmanagement ist Teil des Verfahrens. Darüber hinaus ist eine gezielte Einbindung der „Wissensträger vor Ort“ und der zivilgesellschaftlich engagierten Bevölkerung Voraussetzung für die Umsetzung. Ein weitergehendes Vermittlungsprogramm kann nach Abstimmung und in Kombination mit den Beteiligungsformaten der allgemeinen Ortsentwicklung ebenfalls gefördert werden.

 

Frau Sandmeier vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat zu den beiden eingegangenen Angeboten die fachliche Einschätzung mit folgendem Inhalt vorgenommen:

 

Angebot 1: Bietergemeinschaft „Planungsbüro Vogelsang“ in Zusammenarbeit mit „Architekt Klaus Herta“, vom 29. April 2020 mit einer Angebotssumme von brutto 25.132,80 €

 

  • Das Büro bietet ein Gesamtpaket aus denkmalpflegerischen und städtebaulichen Leistungen an und hat die Aufgabenstellung des KDK präzise erfasst.
  • Das Büro hat besondere Kompetenzen in der Moderation und Mediation von Projekten mit einer Vielzahl von Akteuren sowie in der Lösung von Zielkonflikten.
  • Das Büro schätzt die Aufwände im Grundsatz angemessen ein, wobei ein Teil der Leistungen (denkmalpflegerische Bestandanalyse und Kommunikationsleitungen) sogar unterboten erscheinen (dieser Punkt wäre ggf. nachzuverhandeln)
  • Das Büro hat noch keine explizite Erfahrung in der Durchführung und Betreuung eines KDK hinsichtlich der fachlichen Eindringtiefe, der Verfahrenswege und des geforderten, intensiven Beteiligungs- und Koordinationsprozesses
  • Das Büro macht keine Aussagen zum angestrebten Zeitplan

 

Angebot 2: Arbeitsgemeinschaft „Büro für Städtebau und Bauleitplanung“ mit „Reichert, Stadt & Denkmalpflege“, vom 23. April 2020 mit einer Angebotssumme von brutto 42.233,10€

  • Das Büro bietet ein Gesamtpaket aus denkmalpflegerischen und städtebaulichen Leistungen an und bekundet das Ziel, das KDK als Teilbaustein in die übergeordneten, informellen und formellen Planungen zu integrieren.
  • Das Büro hat Erfahrung in der Durchführung und Betreuung eines KDK hinsichtlich der fachlichen Eindringtiefe, der Verfahrenswege und des geforderten, intensiven Beteiligungs- und Koordinationsprozesses.
  • Das Büro ist aktiver Partner der Gemeinde in der planerischen „Ortsentwicklung Hemhofen“ und kann damit von einem gewissen Informationsvorsprung profitieren.
  • Die Arbeitsgemeinschaft schätzt die Aufwände insbesondere im denkmalpflegerischen Teil zu hoch ein.
  • Das Büro möchte mit der Koordinations- und Kommunikationsleistung im Modul 2 erst nach Abschluss des Modul 1 beginnen; der ebenfalls vorgeschlagene Zeitplan von sechs Monaten erscheint vor dieser Aussage nicht machbar (dieser Punkt wäre ggf. nachzuverhandeln).

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt die Vergabe für die Erstellung des Kommunalen Denkmalkonzeptes an die Bietergemeinschaft Vogelsang/Herta.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung und dem Amt für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag für die Erstellung eines Kommunalen Denkmalkonzeptes wird an das Planungsbüro Vogelsang aus Nürnberg zu einem Angebotspreis von brutto 25.132,80 € vergeben.

3.      Die Vergabe steht dabei unter dem Vorbehalt, dass seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eine Förderung von 60 % gewährt wird und demnach ein Eigenanteil von rd. 10.000 € bei der Gemeinde Hemhofen verbleibt.

4.      Entsprechende Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 1.6151.9400 zur Verfügung gestellt.