Sachverhalt:
Die Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen des BUND Naturschutzes in Bayern e.
V. beantragt mit dem beiliegenden Schreiben vom 13.03.2020 die Aufnahme in die
Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Hemhofen. Im Schreiben wird darauf
verwiesen, dass die Ortsgruppe Röttenbach- Hemhofen derzeit 130 Mitglieder aus
Hemhofen aufweist. Hierunter fallen zudem 20 Jugendliche bzw. Kinder unter 18
Jahren.
Die hohe Mitgliederanzahl macht auch die Bedeutung der BN Ortsgruppe
für das Natur- und Umweltgeschehen in Hemhofen deutlich. Es wird nicht nur aktiver
Umwelt- und Naturschutz geleistet, sondern auch die Umweltbildung mit einer
JBN-Kindergruppe gefördert.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung von örtlichen
Vereinen, Gruppen und Organisationen ist Voraussetzung für eine Förderung, dass
die Vereine und Gruppen die Belange Sport, Kultur, Heimatpflege und soziale
Zwecke pflegen und seit mindestens einem Kalenderjahr bestehen.
Für die Gewährung von Zuschüssen seitens der
Gemeinde Hemhofen ist die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister
unerheblich. Die Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen des BUND Naturschutzes in
Bayern e. V. ist jedoch zudem in unserer Vereinsliste verzeichnet.
Mindestvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis von Vereinsstatuten
und einer satzungsgemäß gewählten Vorstandschaft, deren Amtszeit noch nicht
abgelaufen ist. Sonstige Gruppen können durch Antrag und auf Beschluss des
Gemeinderates in die Vereinsförderung aufgenommen werden.
Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, die
Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen des BUND Naturschutzes in Bayern e. V. in die
Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen
und Organisationen unter dem Reiter Laufende Zuschüsse (III.) in eine der
beiden Varianten aufzunehmen.
- Sockelbetrag zzgl. Mitgliederförderung
(Mitgliederförderung: 1,50 Euro pro Mitglied,
zusätzlich 6,00 Euro für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Sockelbetrag
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen des BUND Naturschutzes in Bayern e. V. in die Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen aufzunehmen und gewährt hiermit einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 Euro.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt genannten Anpassungen in der Vereinsförderungsrichtlinie vorzunehmen.
4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.