Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 20.03.2020 zur Einberufung eines Ferienausschusses in dieser Krisenzeit (Corona-Pandemie) bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020 wurden die Gemeinderäte mit E-Mail vom 24.03.2020 unterrichtet. Die Zustimmung zur Einberufung des Ferienausschusses fand im Umlaufverfahren statt. In dieser Zeit fanden zwei Ferienausschusssitzungen statt.

 

Der Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschluss ist nun rückwirkend zu bestätigen.

 

Derzeit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage erneut einen Ferienausschuss während der Krisenzeit einzuberufen. Die Gemeindeverwaltung möchte in der neuen Wahlperiode, sofern dies möglich ist, zudem davon Abstand nehmen.

 

Zudem wurde seitens der Verwaltung nochmal daraufhin gewiesen, dass dieser Tagesordnungspunkt „Rückwirkende Genehmigung des Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschlusses des Ferienausschusses bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020“ nichts mit der in den Sitzungen des Ferienausschusses behandelten Angelegenheit zu tun hat. Hierbei handelt es sich lediglich um die rückwirkende Bestätigung des Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschlusses dieses Ferienausschusses während der Corona-Krise bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat erteilt hiermit die rückwirkende Genehmigung für den Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschluss des Ferienausschusses bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020.