Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Durch die Änderung des Kostenverzeichnisses vom 14. April 2019 wurde die Mindestgebühr für die (isolierten) Ausnahmen, Befreiungen usw. von bisher 40 Euro auf 75 Euro angehoben.

 

Aus diesem Grund gilt es die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hemhofen anzupassen. Die zukünftigen Kosten werden daher von 50 Euro auf 75 Euro je Tatbestand angehoben.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.