Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen wurde in seiner Sitzung vom 02.06.2020 darüber informiert, dass die Verwirklichung des Baugebietes “Z 7 - Zeckern-West“ an den Grundstücksverhandlungen noch nicht absehbar ist

 

Im Rahmen der hydraulischen Sanierung des Kanalsystems in Zeckern war neben der Auswechslung von Kanalhaltungen in der Berg- und Finkenstraße (Verwirklichung 2. Jahreshälfte 2020) auch die Umbindung des Hauptsammlers DN 600 in der Zeckerner Hauptstraße in den neu zu errichtenden Hauptsammler DN 800 entlang der Gärtnerei in das geplante Baugebiet (siehe beiliegenden Lageplan).

 

Aus hydraulischen Gründen ist es nun unabdingbar, das Schachtbauwerk im Bereich Schulstraße/Zeckerner Hauptstraße 24 (ZHS 195) komplett umzubauen. Dieses Ortbetonbauwerk wird von DN 600 auf DN 1200 auf dimensioniert und von einer Sohltiefe von 1,80 m auf 4,40 m höhenmäßig angepasst. Hierfür sind nach einer ersten Schätzung Kosten in Höhe von rd. 300.000 € brutto zu erwarten. Die Maßnahme ist notwendig, um die hydraulischen Engpässe aus der Berg- und Finkenstraße nicht in den Bereich der Zeckerner Hauptstraße zu verlagern.

 

Auf Grund dieses Sachverhaltes wurde der Verwaltung ein Honorarvertrag vorgelegt. Dieser sieht die Leistungsphasen 3-9 nach HOAI § 44, Mindestsatz in der Honorarzone III mit vorläufig anrechenbaren Kosten von 250.000 € vor. Dabei beläuft sich das Honorar auf brutto 33.798,99 € einschl. Nebenkosten und örtlicher Bauüberwachung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des vorliegenden Honorarvorschlages den Auftrag an das IB Miller zu vergeben.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 04.06.2020 mit den Planungs- und Ausführungsleistungen für den Umbau des Schachtbauwerkes in ein Sturzflutbecken mit einer Auftragssumme von brutto 33.798,99 € beauftragt.

3.      Alle Verträge sind entsprechend den Vorgaben des Handbuches für Ingenieureverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HIV-KOM) zu erstellen.

4.      Entsprechende Haushaltsmittel für Ingenieurleistungen und Bauausführung von rd. 350.000 € sind im Haushalt 2021 vorzusehen.