Sitzung: 14.07.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.06.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen an der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lachgarten“, mit
integriertem Grünordnungsplan, in Poppendorf beteiligt.
Der Gemeinderat
Heroldsbach hat am 13.11.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Lachgarten“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorhabenträger
ist die Firma Schmitt`s Kloßteig GmbH, Am Lachgarten 8, 91336
Heroldsbach/Poppendorf. Die Firma Schmitt`s Kloßteig GmbH wurde im
Jahr 1982 aus dem landwirtschaftlichen Aussiedlerhof an dieser Adresse
gegründet. Im Laufe der Jahre wurde die familiär geführte Firma sukzessive
erweitert.
Dabei wurden für die
jeweilig geplanten Erweiterungs-maßnahmen Bauanträge im Landratsamt eingereicht,
die durch Bescheide genehmigt wurden. Mittlerweile besteht der Betrieb aus der
Produktionshalle mit angegliederten Lagerhallen und Kühlräumen, Lagergebäude
mit Büroräumen, und der Betriebswohnung mit dem Hausgarten.
Es liegt bereits ein
Bauantrag für eine Erweiterung vor, der aber die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens bedingt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch
deswegen notwendig, um eine geordnete Weiterentwicklung des Betriebes zu
gewährleisten und den Bestand zu sichern.
Durch die Aufstellung
des Bebauungsplans soll die wahre Nutzung den Bestandsverhältnissen angepasst
werden.
Zum Weiteren entspricht die jetzige Darstellung des
Flächennutzungsplanes (landwirtschaftliche Fläche) nicht den wahren
Gegebenheiten vor Ort. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren (gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lachgarten“ liegt ca. 500 m nördlich des
Ortsteils Poppendorf, zwischen der Weiherkette der Stöckweiher- bzw.
Kühtriebweiher und land-wirtschaftlicher Flächen. In westlicher Nachbarschaft
liegt ein weiterer Aussiedlerhof.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 856/1
und 856/2 der Gemarkung Oesdorf komplett und die Flurnummern 853 und 856 der
Gemarkung Oesdorf teilweise. Der gesamte Geltungsbereich beträgt ca. 12.475 m².
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lachgarten“ der Gemeinde Heroldsbach erhoben.