Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.06.2020 wurde die Gemeinde Hemhofen an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lachgarten“, mit integriertem Grünordnungsplan, in Poppendorf beteiligt.

 

Der Gemeinderat Heroldsbach hat am 13.11.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lachgarten“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

 

Vorhabenträger ist die Firma Schmitt`s Kloßteig GmbH, Am Lachgarten 8, 91336 Heroldsbach/Poppendorf. Die Firma Schmitt`s Kloßteig GmbH wurde im Jahr 1982 aus dem landwirtschaftlichen Aussiedlerhof an dieser Adresse gegründet. Im Laufe der Jahre wurde die familiär geführte Firma sukzessive erweitert.

Dabei wurden für die jeweilig geplanten Erweiterungs-maßnahmen Bauanträge im Landratsamt eingereicht, die durch Bescheide genehmigt wurden. Mittlerweile besteht der Betrieb aus der Produktionshalle mit angegliederten Lagerhallen und Kühlräumen, Lagergebäude mit Büroräumen, und der Betriebswohnung mit dem Hausgarten.

Es liegt bereits ein Bauantrag für eine Erweiterung vor, der aber die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens bedingt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch deswegen notwendig, um eine geordnete Weiterentwicklung des Betriebes zu gewährleisten und den Bestand zu sichern.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die wahre Nutzung den Bestandsverhältnissen angepasst werden.

Zum Weiteren entspricht die jetzige Darstellung des Flächennutzungsplanes (landwirtschaftliche Fläche) nicht den wahren Gegebenheiten vor Ort. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) geändert.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lachgarten“ liegt ca. 500 m nördlich des Ortsteils Poppendorf, zwischen der Weiherkette der Stöckweiher- bzw. Kühtriebweiher und land-wirtschaftlicher Flächen. In westlicher Nachbarschaft liegt ein weiterer Aussiedlerhof.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 856/1 und 856/2 der Gemarkung Oesdorf komplett und die Flurnummern 853 und 856 der Gemarkung Oesdorf teilweise. Der gesamte Geltungsbereich beträgt ca. 12.475 m².

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lachgarten“ der Gemeinde Heroldsbach erhoben.