Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Flurnummer 57/1 (Abzweigung an der Kaspar-Lang-Straße Richtung Kläranlage Zeckern) ist derzeit als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Diese sind Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Der Teilbereich der Fl. Nr. 57/1 dient jedoch nicht der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken, sondern ermöglicht den Anwohnern die Zufahrten zu Ihren Grundstücken. Außerdem soll die Stichstraße den Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft dienen. Aufgrund dessen soll ab der Abzweigung der Fl. Nr. 37/2 in die Stichstraße der Kaspar-Lang-Straße, Fl. Nr. 57/1, bis 15 m nach der Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 58/0, der Teilbereich als öffentlich ausgebaute Ortsstraße gewidmet werden. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Widmung des Teilbereiches der Fl. Nr. 57/1, als öffentlich ausgebaute Ortsstraße wird zugestimmt.