Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2014 hat sich das Gremium mit der
Vorgehensweise über die Behandlung von Baugesuchen bei Ausfall der
Ausschusssitzungen befasst. In diesem Zusammenhang wurde das Gremium über die
festgesetzte Vorgehensweise sowie Grenze von weniger als fünf Baugesuche
(Behandlung im Gemeinderat) in Kenntnis gesetzt.
Die Verwaltung möchte nun diese Vorgehensweise ändern und die
Baugesuche entsprechend den Bestimmungen des beschließenden Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschusses in dessen Rahmen ungeachtet der Anzahl der Baugesuche
durchführen. Selbstverständlich sollen auch Ausnahmen zur Behandlung im
Gemeinderat zugelassen werden, sofern dringliche sowie wirtschaftliche Gründe
für eine zeitnahe Bearbeitung bestehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses (Kenntnisnahme) vom 03.06.2014.
3. Der Gemeinderat geht mit der im Sachverhalt genannten Vorgehensweise der Verwaltung über die Behandlung von Baugesuchen konform.