Sitzung: 14.07.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Siebenbürgenstraße 6,
Fl. Nr. 182/5, Gemarkung Zeckern, den Anbau an ein Mehrfamilienhaus und den
Neubau eines Carports.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan
„Z1 – Zeckern 1“. Das Baugesuch liegt im Westen teilweise außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Durch den Anbau an das bereits
bestehende Gebäude ähnelt das Gesamtvorhaben eher einem Doppelhaus. Laut den
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier nur Einzelhäuser zulässig. Jedoch
ist im Sinne der Nachverdichtung vorhandener Flächen diese Befreiung als
städtebaulich vertretbar anzusehen.
Das direkt angebaute Treppenhaus wird mit einem Flachdach, anstatt der
im Bebauungsplan festgesetzten Dachformen (Satteldach, Walmdach) errichtet.
Aufgrund dessen wird zugleich die Dachneigung von 25°-45° auf ca. 7°
unterschritten.
Die First- und Traufhöhe sowie die geltende GRZ und GFZ werden hier
eingehalten.
Aufgrund der aufgeführten Begründung ist das Bauvorhaben als
städtebaulich vertretbar zu betrachten und fügt sich in die bestehende Umgebung ein. Die
erforderlichen Befreiungen sollten aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu diesem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.