Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Siebenbürgenstraße 6, Fl. Nr. 182/5, Gemarkung Zeckern, den Anbau an ein Mehrfamilienhaus und den Neubau eines Carports.

 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan „Z1 – Zeckern 1“. Das Baugesuch liegt im Westen teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Durch den Anbau an das bereits bestehende Gebäude ähnelt das Gesamtvorhaben eher einem Doppelhaus. Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier nur Einzelhäuser zulässig. Jedoch ist im Sinne der Nachverdichtung vorhandener Flächen diese Befreiung als städtebaulich vertretbar anzusehen.

 

Das direkt angebaute Treppenhaus wird mit einem Flachdach, anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Dachformen (Satteldach, Walmdach) errichtet. Aufgrund dessen wird zugleich die Dachneigung von 25°-45° auf ca. 7° unterschritten.

 

Die First- und Traufhöhe sowie die geltende GRZ und GFZ werden hier eingehalten.

 

Aufgrund der aufgeführten Begründung ist das Bauvorhaben als städtebaulich vertretbar zu betrachten und fügt sich in  die bestehende Umgebung ein. Die erforderlichen Befreiungen sollten aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Zu diesem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.