Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Befangen: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem bestehenden Wohngebäude, Kaulberg 10, Fl. Nr. 68, Gemarkung Hemhofen, die Errichtung einer Dachgaube.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Nr. 3, Mitte-Nord“. In diesem Bebauungsplan ist damals jedoch keine Festsetzung zu Dachaufbauten mit aufgenommen worden, deswegen war es hier notwendig einen Bauantrag zu stellen. In der Umgebung des Grundstücks sind ebenfalls schon vergleichbare Fälle mit Dachgauben vorhanden. Außerdem entsteht durch die Errichtung der Dachgaube aus dem Dachgeschoss kein Vollgeschoss.

 

Weitere Befreiungen zu diesem Bauvorhaben sind aus Sicht der Bauverwaltung nicht notwendig. Somit wird der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO behandelt.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Zu diesem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.