Sitzung: 14.07.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Befangen: 1
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem bestehenden Wohngebäude,
Kaulberg 10, Fl. Nr. 68, Gemarkung Hemhofen, die Errichtung einer Dachgaube.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen
Bebauungsplanes „Nr. 3, Mitte-Nord“. In diesem Bebauungsplan ist damals jedoch
keine Festsetzung zu Dachaufbauten mit aufgenommen worden, deswegen war es hier
notwendig einen Bauantrag zu stellen. In der Umgebung des Grundstücks sind
ebenfalls schon vergleichbare Fälle mit Dachgauben vorhanden. Außerdem entsteht
durch die Errichtung der Dachgaube aus dem Dachgeschoss kein Vollgeschoss.
Weitere Befreiungen zu diesem Bauvorhaben sind aus Sicht der
Bauverwaltung nicht notwendig. Somit wird der Bauantrag im
Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO behandelt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu diesem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.