Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt im hinteren Bereich des Grundstücks der Waldstraße 10 (Tl. Fl. 235/13), die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

 

Das geplante Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan „Z1-Zeckern1“ der Gemeinde Hemhofen. Das Bauvorhaben liegt komplett außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Im Zuge der Nachverdichtung wird hierdurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen, was aus Sicht der Verwaltung auch im Interesse der Gemeinde liegt.

Weiterhin benötigt der Bauherr eine Abweichung der Geschossflächenzahl. Im Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt, welche er mit 0,45 minimal überschreiten würde.

Um im Obergeschoss mehr Wohnfläche zu generieren wird zugleich noch eine Kniestockerhöhung von 0,50 cm auf 1,50 m beantragt, jedoch wird die maximale Firsthöhe von 9,50m nicht überschritten. Hier wurden aber im Planungsgebiet schon des Öfteren derartige Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks erteilt. Jedoch ist eine Befreiung hinsichtlich der zulässigen Wandhöhe notwendig (5,98m anstatt 3,75m). Hier ist laut Festsetzungen deswegen eine Wandhöhe von 3,75m festgesetzt, da das Vorhaben in einem Gebiet liegt, in dem die Geschossigkeit I+D erlaubt ist.

 

Damit das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann, wird eine Abstandsübernahme aufgrund erforderlicher Brandabstände von ca. 105 m² benötigt. Diese Fläche fällt auf das Regenrückhaltebecken (Fl. Nr. 235/155) in Richtung des Baugebiets „Z6-Zeckern 6“.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Zu den erforderlichen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3. Die erforderliche Abstandsübernahme auf das Regenrückhaltebecken (Fl. Nr. 235/155) wird übernommen.