Sitzung: 14.07.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt im hinteren Bereich des Grundstücks der
Waldstraße 10 (Tl. Fl. 235/13), die Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage.
Das geplante Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplan „Z1-Zeckern1“ der Gemeinde Hemhofen. Das Bauvorhaben liegt
komplett außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Im Zuge der
Nachverdichtung wird hierdurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen, was aus Sicht
der Verwaltung auch im Interesse der Gemeinde liegt.
Weiterhin benötigt der Bauherr eine Abweichung der Geschossflächenzahl.
Im Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt, welche er
mit 0,45 minimal überschreiten würde.
Um im Obergeschoss mehr Wohnfläche zu generieren wird zugleich noch
eine Kniestockerhöhung von 0,50 cm auf 1,50 m beantragt, jedoch wird die
maximale Firsthöhe von 9,50m nicht überschritten. Hier wurden aber im
Planungsgebiet schon des Öfteren derartige Befreiungen hinsichtlich des
Kniestocks erteilt. Jedoch ist eine Befreiung hinsichtlich der zulässigen
Wandhöhe notwendig (5,98m anstatt 3,75m). Hier ist laut Festsetzungen deswegen eine
Wandhöhe von 3,75m festgesetzt, da das Vorhaben in einem Gebiet liegt, in dem
die Geschossigkeit I+D erlaubt ist.
Damit das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann, wird eine
Abstandsübernahme aufgrund erforderlicher Brandabstände von ca. 105 m²
benötigt. Diese Fläche fällt auf das Regenrückhaltebecken (Fl. Nr. 235/155) in
Richtung des Baugebiets „Z6-Zeckern 6“.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu den erforderlichen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Die erforderliche Abstandsübernahme auf das Regenrückhaltebecken (Fl. Nr. 235/155) wird übernommen.