Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt. Jedoch ist für den Bereich der Kirchen ein zusätzlicher Passus aufgenommen, welcher besagt, dass über die Höhe der Zuschüsse für notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten dieser Gebäude der Gemeinderat gesondert entscheidet.

 

Die Katholische Kirchenverwaltung von St. Wendelin Zeckern hat mit Schreiben vom 22. Juni 2020 einen Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten für die Errichtung einer Wetterschutzverglasung gestellt, welche die Bleiglasfenster vor eindringendem Regenwasser schützen soll. Nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung (Angebot vom 15.06.2020) soll die Maßnahme 6.853,21 Euro (brutto) kosten.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die geplante Investitionsmaßnahme der Katholischen Kirchenverwaltung von St. Wendelin Zeckern im Jahr 2020 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.

3.    Da der gemeindliche Haushalt für das Jahr 2020 bereits beschlossen wurde, werden im Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von rd. 686,00 Euro eingeplant.