Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt. Jedoch ist für den
Bereich der Kirchen ein zusätzlicher Passus aufgenommen, welcher besagt, dass
über die Höhe der Zuschüsse für notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten
dieser Gebäude der Gemeinderat gesondert entscheidet.
Die Katholische Kirchenverwaltung von St. Wendelin Zeckern hat mit
Schreiben vom 22. Juni 2020 einen Antrag auf Bezuschussung der
Investitionskosten für die Errichtung einer Wetterschutzverglasung gestellt,
welche die Bleiglasfenster vor eindringendem Regenwasser schützen soll. Nach
der derzeit vorliegenden Kostenschätzung (Angebot vom 15.06.2020) soll die
Maßnahme 6.853,21 Euro (brutto) kosten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplante Investitionsmaßnahme der Katholischen Kirchenverwaltung von St. Wendelin Zeckern im Jahr 2020 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Da der gemeindliche Haushalt für das Jahr 2020 bereits beschlossen wurde, werden im Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von rd. 686,00 Euro eingeplant.