Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.06.2020 wurde der Verwaltung ein Bürgerantrag mit 242 Unterschriften (davon 237 in Hemhofen gemeldete und 5 nicht gemeldete Personen) von Bürgern mit folgendem Text vorgelegt:

„Einfügung von zwei 3-geschossigen Wohngebäuden mit Flachdächern in das Ortsbild durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Zeckern Z1“

 

In der Begründung des Bürgerantrages wird Folgendes ausgeführt:

„Das direkt umliegende Ortsbild von Zeckern ist durch eine typisch mittelfränkische Bauweise geprägt. Die nähere Umgebung weist durchgängig eine Bebauung mit Sattel- bzw. Walmdächern und maximal 6 Wohneinheiten pro Gebäude auf. Die geplanten 3-geschossigen Wohngebäude mit bis zu 12 Wohneinheiten pro Gebäude und Flachdächern würden den typischen Charakter dieses Ortsbildes zerstören und die Wohnqualität des bestehenden Umfeldes reduzieren.

Es wird deutlich, dass ein solches Bauvorhaben viel Unmut in der Gemeinde verursacht. Dies sollte auch durch die Anzahl der Unterschriften reflektiert werden. Gerne können Sie selbst das Gespräch mit den Bürgern suchen um einen Eindruck zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn man gemeinsam mit der Gemeinde und dem Investor einen Weg finden kann, der für alle beteiligten Parteien ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellt und nicht noch weitere Schritte nötig werden. Für Gespräche in dieser Hinsicht stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.“

 

Die Verwaltung nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis und entscheidet über dessen Zulässigkeit.

Die Zulässigkeit über die Behandlung der Angelegenheit (Bürgerantrag) im Gemeinderat ist gemäß Art. 18b GO gegeben, da

- innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung kein Bürgerantrag über eine Angelegenheit zum genannten Gegenstand gestellt worden ist,

- der Bürgerantrag bei der Gemeinde ordnungsgemäß eingereicht wurde, eine Begründung enthält und bis zu drei Personen benannt wurden, welche berechtigt sind, die Unterzeichneten zu vertreten und

- der Bürgerantrag von mindestens 1 v. H. der Gemeindeeinwohner (Einwohner mit HW zum 31.12.2019 5.631 – 242 Unterschriften) unterschrieben wurde.

 

Nach eingehender Prüfung wird aus Sicht der Verwaltung hierzu Folgendes ausgeführt:

Die neue 3-geschossige Bebauung fügt sich nach Ansicht des Gemeinderates in den bisher durchgeführten Abwägungen des Bauleitverfahrens nach allen Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung problemlos ein. Dies betrifft auch die Höhenentwicklung des umliegenden Gebäudebestandes. Auch hier sind zum Teil bereits 3-geschossige Wohngebäude vorhanden.

Die Planung schafft - wie aktuell gesellschaftlich gefordert und diskutiert wird - fehlenden Wohnraum.

Durch den Bürgerantrag ergeben sich gegenüber den seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Unterrichtung im Zeitraum vom 14.10.2019 bis 25.10.2019 keine neuen Gesichtspunkte.

Der Gemeinderat Hemhofen hat sich in der Sitzung am 05.11.2019 mit den Vorbringen der Bürgerschaft beschäftigt, diese entsprechend abgewogen und die Planung in der Sitzung am 20.04.2020 gebilligt. Eine Änderung der Grundzüge der Planung ist daher durch den Bürgerantrag nicht veranlasst.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich ausführlich mit der im Bürgerantrag bestimmten Angelegenheit „Einfügung von zwei 3-geschossigen Wohngebäuden mit Flachdächern in das Ortsbild durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Zeckern Z1“ auseinandergesetzt sowie über diesen ernsthaft diskutiert.

3.      Der Gemeinderat beschließt aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe keine Änderung der Grundzüge der Planung vorzunehmen.