Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionszuschüsse für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt. Jedoch ist für den
Bereich der Kirchen ein zusätzlicher Passus aufgenommen, welcher besagt, dass
über die Höhe der Zuschüsse für notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten
dieser Gebäude der Gemeinderat gesondert entscheidet.
Die katholische Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ hat mit
Schreiben vom 07. Juli 2020 einen Antrag auf Bezuschussung der
Investitionskosten für die Erneuerung der Kircheneingangstüre gestellt. Nach
Auskunft des Kirchenpflegers muss die Eingangstüre altersbedingt erneuert
werden. Eine Reparatur kann leider nicht mehr vorgenommen werden. Die Kosten
für eine Türe werden sich – aufgrund vorliegender Angebote- auf rd. 10.000,--
Euro (brutto) belaufen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplante Investitionsmaßnahme der Katholischen Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ im Jahr 2020 wir eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Da der gemeindliche Haushalt für das Jahr 2020 bereits beschlossen wurde, werden im Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von rd. 1.000,00 Euro eingeplant.
Abstimmungsvermerke:
GR Marr war zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung des
Tagesordnungspunktes abwesend.