Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionszuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt. Jedoch ist für den Bereich der Kirchen ein zusätzlicher Passus aufgenommen, welcher besagt, dass über die Höhe der Zuschüsse für notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten dieser Gebäude der Gemeinderat gesondert entscheidet.

 

Die katholische Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ hat mit Schreiben vom 07. Juli 2020 einen Antrag auf Bezuschussung der Investitionskosten für die Erneuerung der Kircheneingangstüre gestellt. Nach Auskunft des Kirchenpflegers muss die Eingangstüre altersbedingt erneuert werden. Eine Reparatur kann leider nicht mehr vorgenommen werden. Die Kosten für eine Türe werden sich – aufgrund vorliegender Angebote- auf rd. 10.000,-- Euro (brutto) belaufen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die geplante Investitionsmaßnahme der Katholischen Filialkirchenstiftung „Maria Königin Hemhofen“ im Jahr 2020 wir eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.

3.    Da der gemeindliche Haushalt für das Jahr 2020 bereits beschlossen wurde, werden im Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von rd. 1.000,00 Euro eingeplant.


Abstimmungsvermerke:

GR Marr war zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes abwesend.