Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat am 13.01.2015 beschlossen, eine Generalüberarbeitung und Neuaufstellung und damit die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) durchzuführen. Am gleichen Sitzungstermin wurde der Planungsauftrag an die Planungsbüros Valier/Team 4 mit der Maßgabe vergeben, auf eine Digitalisierung des Kartenwerkes mit Einarbeitung in das damals erst im Aufbau befindliche Geoinformationssystem der Gemeinde zu verzichten.

 

Die Gemeinde Hemhofen hat zwischenzeitlich ein fasst lückenloses Geographisches Informationssystem mit allen Spartenträgern (Kanal, Wasser, Strom, Beleuchtung etc.) aufgebaut, so dass auf dieser Grundlage nun aufgesetzt werden könnte. Zudem wurde im Jahre 2019 durch die Bayerische Vermessungsverwaltung auch ein neues Koordinatenreferenzsystem (Gauß-Krüger- auf ETRS89/UTM-Koordinatensystem) aufgebaut, so dass die derzeitigen Planunterlagen in Papierform nur mit erheblichen Aufwand und damit großer Ungenauigkeit georeferenziert werden könnten. Der Bauausschuss wurde im Übrigen über den Sachverhalt bereits am 14.07.2020 informiert.

 

Die beiden Planungsbüros wurden aufgrund dieses Themenkomplexes gebeten, auf Grundlage der neuesten Gesetzesänderungen ihre bestehenden Honorarverträge fortzuschreiben:

 

Das Team 4 bietet den Landschaftsplan einschl. Umweltbericht in der Honorarzone II Mindestsatz (80 % von 100 %) mit einer Größe von 670 ha für einen Bruttopreis einschl. Nebenkosten in Höhe von rd. 35.500 € an. Hierbei abgezogen ist die bereits im Jahre 2019 gezahlte 1. AZ in Höhe von rd. 6.300 €.

 

Das Büro Valier aus Bamberg bietet den Flächennutzungsplan in der Honorarzone II Mindestsatz (75 % von 100 %) für einen Bruttopreis einschl. Nebenkosten in Höhe von rd. 77.900 € an. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der 25%igen Reduzierung der Grundleistungen die bis heute erbrachten Leistungen im Rahmen der teilräumlichen Änderung des FNP größtenteils berücksichtigt wurden (Reduzierung Grundleistung von brutto rd. 26.600 € zu bisher gezahlten Abschlagszahlungen in Höhe von 33.800 €).

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es fahrlässig, das Kartenwerk nun nicht in digitaler Form und nicht nach der neuesten Gesetzesgrundlage zu erstellen, auch im Hinblick auf spätere Fortschreibungen des FNP und LP. Ergänzend wird noch angemerkt, dass die Bearbeitung vermutlich 3-4 Jahre andauern wird und somit Zahlungen auf mehrere Jahre verteilt werden.

 

1. Bürgermeister Nagel unterbreitete im Laufe der Diskussion dem Gemeinderat folgenden Vorschlag:

 

Die Gemeinde werde sich um die Abgabe eines weiteren Angebots für die Neuerstellung des Flächennutzungsplanes kümmern. Zudem werde die Gemeinde mit dem bisherigen beauftragten Planungsbüro für Städtebau und Bauleitplanung Valier und Partner bzgl. des bestehenden Vertrages Kontakt aufnehmen, sodass mögliche vertragliche Einzelheiten auf Beendung des bestehenden Vertrages abklärt werden können sowie die daraus resultierten Kosten festzustellen.

 

GR Müller nahm den Vorschlag des Vorsitzenden an und befürwortete dies. Anschließend wurde über den Antrag (genannte Vorgehensweise) mit einem Beschluss von 5:13 abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die bestehenden Verträge der Planungsbüros Team 4 und Valier, Bamberg werden auf die neuesten Gesetzesänderungen einschl. digitaler Planerstellung fortgeschrieben.

3.      Auf Grundlage eines neuen Honorarangebotes vom 30.07.2020 wird der Auftrag für die Erstellung eines Landschaftsplanes einschl. Umweltbericht an das Team 4 aus Nürnberg mit einer Angebotssumme von brutto 35.448,81 € vergeben.

4.      Das Büro Valier aus Bamberg wird für einen Bruttopreis in Höhe von 79.907,71 € mit den Planungsleistungen für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes beauftragt.

5.      Alle Verträge sind entsprechend den Vorgaben des Handbuches für Architekten- und Ingenieureverträge sowie für Ausschreibung und Vergaben im kommunalen Hochbau (HAV-KOM) zu erstellen.

6.      Entsprechende Haushaltsmittel sind anteilsmäßig von jeweils rd. 30.000 € in die Haushalte 2021 bis 2023 einzustellen.