Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Bekanntlich plant die Gärtnerei Großkopf den Aus- und Umbau ihres Gartencenters. Hierzu wird es auch erforderlich, zahlreiche Stellplätze entlang der Zufahrt zum Zeckerner Bierkeller zu errichten.

 

Hierzu hat der Bauherr mit Antrag vom 28.07.2020 die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob der gemeindliche nicht ausgebaute öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 166/11, Gmkg. Zeckern ausgebaut werden könnte, um somit die Erreichbarkeit der Parkplätze für seine Kunden zu ermöglichen. Gleichzeitig sieht das Brandschutzkonzept des Antragstellers auch vor, dass dieser Weg als Feuerwehranfahrtszone nutzbar hergestellt werden muss.

Dabei ist seitens des Antragstellers geplant, die Parkplätze und den Weg in Pflasterbauweise auszuführen. Hierzu wird ein Bauunternehmen mit entsprechender Tiefbauzulassung gewählt und die dabei anfallenden Kosten werden durch die Fa. Großkopf übernommen. Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr beginnen.

 

Der nicht ausgebaute öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg ist derzeit im Eigentum der Gemeinde Hemhofen. Baulastträger sind die jeweiligen angrenzenden Eigentümer. Er ist derzeit ohne Profil geschottert und weißt keine Randeinfassungen auf.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Vorhaben unter den genannten Bedingungen zugestimmt werden. Der Ausbau muss nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien im Straßenbau (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues – RStO 2012) errichtet werden. Fahrbahn und Parkstände (öffentliche/private Fläche) sollten optisch voneinander getrennt und eingefasst werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Dem Teilausbau des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges Fl. Nr. 166/11, Gmkg. Zeckern wird zugestimmt.

3.      Der Ausbau hat nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien im Straßenbau zu erfolgen.

4.      Die Kosten für diesen Ausbau hat der Antragsteller, die Fa. Matthias Großkopf zu tragen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Umwidmung für diesen Teilbereich vorzunehmen. Straßenbaulastträger für diesen ausgebauten Bereich wird zukünftig dann die Gemeinde Hemhofen.

6.      In einem zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu vereinbarendem Vertrag, ist zu regeln, dass die Kosten der Ersterschließung und des laufenden Unterhaltes durch den Antragsteller zu tragen sind. Dies gilt auch für den Räum- und Streudienst dieses Bereiches.