Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich letztmalig in seiner
Sitzung vom 20.04.2020 mit dem Sachverhalt befasst und dabei beschlossen, den
Entwurf der. 4. Änderung des Bebauungsplanes “Zeckern Z1“ in der Fassung vom
20.04.2020 mit Begründung vom 20.04.2020 zu billigen und die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Herr Dworschak vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung Valier aus
Bamberg wird die Unterlagen der Abwägung ausführlich vorstellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Sachstandsbericht des Büros für Städtebau und Bauleitplanung wird zur Kenntnis
genommen.
2.
Der
Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von der der Durchführung der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4
Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Zeckern Z1.
3.
Der
Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung,
Bamberg, ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 06.10.2020 mit
Begründung vom 06.10.2020 sowie der heute beschlossenen und vorliegenden
Planänderungen.
4.
Die so
bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 06.10.2020 ist nach Maßgabe des §
4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich
bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen
kann.
5.
Die
Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen
nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden
können; die Dauer der Auslegung wird angemessen verkürzt.
6.
Die
Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
7.
Die
Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche
Auslegung zu informieren.
8.
Das
Beteiligungsverfahren ist durch das Büro für Städtebau und Bauleitplanung
durchzuführen.