Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich letztmalig in seiner Sitzung vom 20.04.2020 mit dem Sachverhalt befasst und dabei beschlossen, den Entwurf der. 4. Änderung des Bebauungsplanes “Zeckern Z1“ in der Fassung vom 20.04.2020 mit Begründung vom 20.04.2020 zu billigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Herr Dworschak vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung Valier aus Bamberg wird die Unterlagen der Abwägung ausführlich vorstellen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Büros für Städtebau und Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von der der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Zeckern Z1.

3.      Der Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg, ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung vom 06.10.2020 sowie der heute beschlossenen und vorliegenden Planänderungen.

4.      Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 06.10.2020 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

5.      Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können; die Dauer der Auslegung wird angemessen verkürzt.

6.      Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

7.      Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren.

8.      Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro für Städtebau und Bauleitplanung durchzuführen.