Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie dem Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen bekannt sein dürfte, werden in diesem Jahr im Rahmen der Hydraulischen Sanierung der Kanäle im Ortsteil Zeckern verschiedene Kanalhaltungen in der Berg- und Finkenstraße ausgewechselt.

 

Insbesondere in der Finkenstraße werden auf einer Länge von rd. 140 m insgesamt 5 Haltungen des Hauptsammlers zwischen den Haus-Nr. 1-9 ausgewechselt. Dabei werden auch die Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen ausgewechselt. Zudem hat der Frischwasserzweckverband signalisiert, dass er seine bestehende marode AZ-Hauptleitung ebenfalls erneuert. Ob die Bayernwerke ihre Gasleitung in diesem Bereich ebenfalls verlängern, ist noch nicht entschieden.

Aufgrund des Umfanges der Baumaßnahme ist zu erkennen, dass von den befestigten bituminösen Flächen wohl wenig übrig bleiben wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass neben einer neuen bituminösen Fahrbahndecke auch die Gehwege beidseitig mit Verbundpflaster neu verlegt werden sollten. Lediglich die Randeinfassungen (Borde und Rinnenplatten) sollen erhalten bleiben.

Für die Verlegung von Verbundpflaster im südlichen und nördlichen Bereich der Finkenstraße würden zusätzlich rd. 50.000 € notwendig werden.

 

Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2020 auf der HHSt. 1.6300.9505 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die entsprechende Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2020 vorhanden und beplant ist, handelt es sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Vermögenshaushaltes.

 

Aufgrund der oben genannten Situation, sollte die Ausgabe dringend vorgenommen werden (Unabweisbarkeit). Für Ausgaben dieser Art stehen im laufenden Haushaltsjahr rd. 693.000,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurde hiervon kaum etwas in Anspruch genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die veranschlagten Ausgaben im genannten Gruppierungsbereich nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der aufgeführten Ausgabe gewährleistet.

 

Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00 Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO). Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte Ausgabe geschaffen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der südliche (70 m) und der nördliche (140 m) Gehweg der Finkenstraße werden mit Verbundpflaster erneuert.

3.      Ein entsprechender Nachtrag ist durch die bauausführende Firma Feickert umgehend vorzulegen.

4.    Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.6300.9505. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.

5.    Sofern die genannte Maßnahme aufgrund der Witterungsverhältnisse im Bereich der Finkenstraße im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr vollzogen werden kann, sind die Kosten in Höhe von rd. 50.000,00 Euro im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 auf der entsprechenden Haushaltsstelle 1.6300.9503 vorzusehen. Somit entsteht im Haushaltsjahr 2020 keine überplanmäßige Ausgabe für diesen Bereich.