Sachverhalt:
Wie dem Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen bekannt sein dürfte, werden
in diesem Jahr im Rahmen der Hydraulischen Sanierung der Kanäle im Ortsteil
Zeckern verschiedene Kanalhaltungen in der Berg- und Finkenstraße
ausgewechselt.
Insbesondere in der Finkenstraße werden auf einer Länge von rd. 140 m
insgesamt 5 Haltungen des Hauptsammlers zwischen den Haus-Nr. 1-9
ausgewechselt. Dabei werden auch die Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen
Grundstücksgrenzen ausgewechselt. Zudem hat der Frischwasserzweckverband
signalisiert, dass er seine bestehende marode AZ-Hauptleitung ebenfalls
erneuert. Ob die Bayernwerke ihre Gasleitung in diesem Bereich ebenfalls
verlängern, ist noch nicht entschieden.
Aufgrund des Umfanges der Baumaßnahme ist zu erkennen, dass von den
befestigten bituminösen Flächen wohl wenig übrig bleiben wird.
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass neben einer
neuen bituminösen Fahrbahndecke auch die Gehwege beidseitig mit Verbundpflaster
neu verlegt werden sollten. Lediglich die Randeinfassungen (Borde und
Rinnenplatten) sollen erhalten bleiben.
Für die Verlegung von Verbundpflaster im südlichen und nördlichen
Bereich der Finkenstraße würden zusätzlich rd. 50.000 € notwendig werden.
Hierfür wurden allerdings im Haushalt 2020 auf der HHSt. 1.6300.9505
keine entsprechenden Mittel berücksichtigt. Da jedoch die entsprechende
Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2020 vorhanden und beplant ist, handelt es
sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Vermögenshaushaltes.
Aufgrund der oben genannten Situation, sollte die Ausgabe dringend
vorgenommen werden (Unabweisbarkeit). Für Ausgaben dieser Art stehen im
laufenden Haushaltsjahr rd. 693.000,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurde hiervon
kaum etwas in Anspruch genommen. In Angesicht dieser Tatsache geht die
Verwaltung derzeit davon aus, dass die veranschlagten Ausgaben im genannten
Gruppierungsbereich nicht ausgeschöpft werden. Somit wäre die Deckung der
aufgeführten Ausgabe gewährleistet.
Da die überplanmäßige Ausgabe über der Erheblichkeitsgrenze (10.000,00
Euro) liegt, ist sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Dadurch wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die oben genannte
Ausgabe geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der südliche (70 m) und der nördliche (140 m) Gehweg der Finkenstraße werden mit Verbundpflaster erneuert.
3. Ein entsprechender Nachtrag ist durch die bauausführende Firma Feickert umgehend vorzulegen.
4. Die Verbuchung der hierfür anfallenden Ausgaben erfolgt auf der Haushaltsstelle 1.6300.9505. Die überplanmäßige Ausgabe ist sicherzustellen und zu gewährleisten.
5. Sofern die genannte Maßnahme aufgrund der Witterungsverhältnisse im Bereich der Finkenstraße im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr vollzogen werden kann, sind die Kosten in Höhe von rd. 50.000,00 Euro im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 auf der entsprechenden Haushaltsstelle 1.6300.9503 vorzusehen. Somit entsteht im Haushaltsjahr 2020 keine überplanmäßige Ausgabe für diesen Bereich.