Sachverhalt:
Durch die Neuanschaffung des Gemeindebusses hat sich die Verwaltung mit
einer möglichen „Aktualisierung“ der Nutzungsvereinbarung vertraut gemacht.
Hierzu gibt es die unterschiedlichsten Vorgehensweisen. Zu unserer bisherigen
Nutzungsvereinbarung gibt es einige Abweichungen bzw. andere Vorgehensweisen
(z. B. vgl. Vorgehensweise Gemeinde Röttenbach).
Hauptsächlich geht es bei den möglichen Änderungen um die jeweiligen
Konditionen sowie um die Nutzungsbedingungen (u. a. Benutzung innerhalb
Deutschland oder Deutschland und Österreich).
Aus Sicht des Jugendpflegers sprechen einige Gründe für die
Beibehaltung unserer bisherigen Gewichtung auf den Zeitfaktor. Zudem sollte der
Bus möglichst vielen zur Verfügung stehen (kleinere Zeitfenster ermöglichen
mehr Einsätze). Des Weiteren wäre es nicht optimal, den Fokus auf Kurzstrecken
zu legen, da der Bus über einen relativ großen Dieselmotor verfügt. Auch
Auslandsfahrten z. B. zu Wander-, Kletter- und Skitouren sollte der Bus zur
Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, ab sofort für den Verleih des Gemeindebusses die neue Nutzungsvereinbarung mit den im Sachverhalt genannten Schwerpunkte (Tarif pro Kalendertag 5,00 Euro; Verleih nur für Fahrten innerhalb Deutschlands) einzuführen.
3. Die neue Nutzungsvereinbarung stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.