Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Mit der am 01.01.2013
in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die
Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis
zum 01.01.2022 gesetzlich festgeschrieben. Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr
Komfort und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, unabhängig von speziellen
Bedürfnissen oder einer Behinderung. Auch Familien mit Kinderwägen oder ältere
Menschen mit Gehhilfen profitieren von der Barrierefreiheit.
Hierzu wurde vom
Freistaat Bayern eine Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) ins Leben gerufen. Es
ist dabei von einer Zuwendung um die 60 % auszugehen.
Im Gemeindegebiet gibt es für die Buslinien
205 und 206 insgesamt 9 Bushaltestellen. Hiervon sind drei barrierefrei
ausgebaut. Diese sind die Haltestellen an der Firma Wartenfelser sowie die
beiden Haltestellen beim EDEKA Rauer.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.