Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 gesetzlich festgeschrieben. Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr Komfort und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, unabhängig von speziellen Bedürfnissen oder einer Behinderung. Auch Familien mit Kinderwägen oder ältere Menschen mit Gehhilfen profitieren von der Barrierefreiheit.

 

Hierzu wurde vom Freistaat Bayern eine Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) ins Leben gerufen. Es ist dabei von einer Zuwendung um die 60 % auszugehen.

 

Im Gemeindegebiet gibt es für die Buslinien 205 und 206 insgesamt 9 Bushaltestellen. Hiervon sind drei barrierefrei ausgebaut. Diese sind die Haltestellen an der Firma Wartenfelser sowie die beiden Haltestellen beim EDEKA Rauer.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.