Sachverhalt:
Die Gemeinde Hemhofen hat mit Bescheid vom
24.07.2020 eine Zuwendung von in Höhe von 50.000 € nach der Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes)“ in Aussicht
gestellt bekommen. Ziel dieses Förderprogrammes ist der Aufbau von
gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von
mind. 1 GB/S symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mind. 200 Mbit/s
symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten
zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind.
Bei diesem Programm handelt
es sich um die Inanspruchnahme von Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3
der Förderrichtlinie des Bundes. Die Beratung soll der Qualitätssicherung der
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Fördermodellen
im Sinne dieser Richtlinie dienen. Die Beratungsleistungen sind
projektspezifisch zu erbringen und zu dokumentieren. Die denkbaren Leistungsschwerpunkte
finden Sie unter Punkt 3.2 des Leitfadens des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Eine
Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt nur dann, wenn die Inhalte des
Musterleistungsbildes einzeln behandelt werden. Die Zuwendung kann erst nach
Bestandskraft des Bescheides sowie nach Vorlage und Prüfung des
Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Der Zuwendungsbescheid hat eine
Gültigkeit bis zum 27.07.2022.
Auf Grundlage des
Zuwendungsbescheides wurde durch die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung
mit insgesamt 3 Fachfirmen durchgeführt. Leider ist nur ein Angebot mit der Fa.
Breitbandberatung Bayern GmbH aus Neumarkt eingegangen. Das Angebot aufgebaut
auf insgesamt 9 Modulen endet dabei auf brutto 54.664,07 €. Der Bieter räumt
der Gemeinde Hemhofen allerdings einen Sonderpreis von brutto 50.000,00 € ein.
Es wird beabsichtigt,
eine Kooperation mit der Gemeinde Röttenbach anzustreben, damit beide Gemeinden
in den Genuss einer zusätzlichen Förderung in Höhe von weiteren 50.000 € zu
gelangen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Gemeinderat
der Gemeinde Hemhofen beschließt, in das neue Bayerische
Gigabit-Breitbandförderverfahren mit der Markterkundungsphase (inkl.
Bitratenanalyse) einzusteigen.
3.
Die Entscheidung
über den geförderten Breitbandausbau (Auswahlverfahren, Förderantrag, Vertrag)
wird der Gemeinderat aufgrund der Ergebnisse der Markterkundungsphase treffen.
4.
Der Gemeinderat
der Gemeinde Hemhofen beschließt, Planungs- und Beratungsleistungen gemäß
Nummer 3.3 der Richtlinie des Bundes an die Breitbandberatung Bayern GmbH in
Auftrag zu geben. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen und
für die Gemeinde Hemhofen sinnvollen Leistungen nach Absprache mit der
Breitbandberatung Bayern GmbH bis zu einer Höhe von gesamt 50.000,- brutto
(Sonderpreis laut Angebot vom 05.08.2020) entsprechend zu vergeben.
5.
Entsprechende
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.