Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen hat mit Bescheid vom 24.07.2020 eine Zuwendung von in Höhe von 50.000 € nach der Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes)“ in Aussicht gestellt bekommen. Ziel dieses Förderprogrammes ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mind. 1 GB/S symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mind. 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind.

 

Bei diesem Programm handelt es sich um die Inanspruchnahme von Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Beratung soll der Qualitätssicherung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Fördermodellen im Sinne dieser Richtlinie dienen. Die Beratungsleistungen sind projektspezifisch zu erbringen und zu dokumentieren. Die denkbaren Leistungsschwerpunkte finden Sie unter Punkt 3.2 des Leitfadens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Eine Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt nur dann, wenn die Inhalte des Musterleistungsbildes einzeln behandelt werden. Die Zuwendung kann erst nach Bestandskraft des Bescheides sowie nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Der Zuwendungsbescheid hat eine Gültigkeit bis zum 27.07.2022.

 

Auf Grundlage des Zuwendungsbescheides wurde durch die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung mit insgesamt 3 Fachfirmen durchgeführt. Leider ist nur ein Angebot mit der Fa. Breitbandberatung Bayern GmbH aus Neumarkt eingegangen. Das Angebot aufgebaut auf insgesamt 9 Modulen endet dabei auf brutto 54.664,07 €. Der Bieter räumt der Gemeinde Hemhofen allerdings einen Sonderpreis von brutto 50.000,00 € ein.

 

Es wird beabsichtigt, eine Kooperation mit der Gemeinde Röttenbach anzustreben, damit beide Gemeinden in den Genuss einer zusätzlichen Förderung in Höhe von weiteren 50.000 € zu gelangen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen beschließt, in das neue Bayerische Gigabit-Breitbandförderverfahren mit der Markterkundungsphase (inkl. Bitratenanalyse) einzusteigen.

3.      Die Entscheidung über den geförderten Breitbandausbau (Auswahlverfahren, Förderantrag, Vertrag) wird der Gemeinderat aufgrund der Ergebnisse der Markterkundungsphase treffen.

4.      Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen beschließt, Planungs- und Beratungsleistungen gemäß Nummer 3.3 der Richtlinie des Bundes an die Breitbandberatung Bayern GmbH in Auftrag zu geben. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen und für die Gemeinde Hemhofen sinnvollen Leistungen nach Absprache mit der Breitbandberatung Bayern GmbH bis zu einer Höhe von gesamt 50.000,- brutto (Sonderpreis laut Angebot vom 05.08.2020) entsprechend zu vergeben.

5.      Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.