Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hemhofen hat sich in seiner Sitzung vom
14.07.2020 mit dem Baugesuch eingehend befasst und dabei beschlossen, im Zuge
der Nachverdichtung mit entsprechenden Befreiungen dem Baugesuch zuzustimmen.
Darunter auch eine Abstandsflächenübernahme zu Lasten des gemeindlichen
Grundstückes auf dem Gelände des RRB Zeckern. Das Baugesuch wurde schließlich am
17.07.2020 an die Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt zur
Genehmigung übermittelt.
Zwischenzeitlich hat uns das LRA Erlangen-Höchstadt nun mitgeteilt,
dass das Baugesuch im Brandfalle nicht bekämpft werden kann. Da die Zufahrt
über den vorhandenen Gehweg entlang des RRB Zeckern-Mitte nicht möglich ist,
die Radien der Waldstraße über die Privatstraße viel zu klein sind, besteht nur
die Möglichkeit einer Zufahrt über die Staatsstraße entlang der Lärmschutzwand
(siehe Lageplan). Allerdings nur über eine dingliche grundbuchrechtliche Sicherung
der Zufahrt mit Aufstellfläche für die Feuerwehr zugunsten des Freistaates
Bayern.
Hierzu wird seitens des Landratsamtes Folgendes ausgeführt:
„Die Schaffung ausreichender Zufahrtsmöglichkeiten nicht nur für die
Nutzer sondern eben auch für Feuerwehr und Rettungsdienst ist Teil der
gesicherten Erschließung. Die Erschließung kann nur dann als gesichert
angesehen werden, wenn das Baugrundstück an einer öffentlich gewidmeten
Verkehrsfläche liegt oder die Zufahrt mittels einer dinglichen Sicherung rechtlich
gesichert wurde (Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts zugunsten des
Baugrundstücks und des Freistaats Bayern alternativ Eintragung eines Geh- und
Fahrtrechts zugunsten des Baugrundstück und Abschluss eines schuldrechtlichen
Vertrags zur Sicherung zwischen dem Bauherrn und dem Freistaat Bayern). Laut
Rechtsprechung und Kommentarmeinung gilt eine reine verkehrsrechtliche Regelung
nicht als gesicherte Erschließung.
Nachdem dieser Zufahrtsbereich bis zum
Grundstück des Bauherrn sowohl für die Unterhaltung der Lärmschutzwand, des RRB
Zeckern-Mitte und des Pumpwerkes Zobelstein-Nord unbedingt auch in der Zukunft
benötigt wird, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Bauherrn diese
dingliche Sicherung einzuräumen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Bauherrn wird die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts zugunsten des Baugrundstücks und des Freistaats Bayern für das Flurstück 46/1, Gmkg. Zeckern südlich und entlang der vorhandenen Lärmschutzwand auf einer Breite von 3,50 m bis zum Grundstück des Bauherrn eingeräumt. Die Zustimmung gilt allerdings nur für Rettungskräfte.
3. Alle hierfür anfallenden notariellen Kosten sind vom Bauherrn zu tragen. Evtl. entstehende Unterhaltskosten für diesen Streifen sind anteilsmäßig auch durch den Nutzer nach dem Verursacherprinzip zu tragen.
Abstimmungsvermerke:
GR Marr war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und
Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes ausgeschlossen.