Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen eine Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in der Wiesenstraße 5, Fl. Nr. 179/7, Gemarkung Zeckern.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Z1 – Zeckern 1“. Im Antrag auf Baugenehmigung werden nachstehend beschriebene Befreiungen benötigt. Der im Bebauungsplan festgesetzte Kniestock von 0,50m soll erhöht werden auf 1,68m. Bezüglich Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks wurden jedoch im Planungsgebiet des „Z1 – Zeckern 1“ schon des Öfteren Befreiungen erteilt. Auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt könnte hierüber eine Befreiung erteilt werden.

Des Weiteren wird aufgrund der Aufstockung, die maximale Wandhöhe für Grundstücke mit einer im Bebauungsplan festgesetzten Geschossigkeit von I+D, von 3,75m auf 5,00m überschritten. Auch hier hat das Landratsamt in seiner Stellungnahme geschildert, dass die Überschreitung der Wandhöhe auf 5,00 m noch vertretbar wäre.

Durch die Erhöhung des Kniestocks wird aus dem derzeitigen Dachgeschoss ein Vollgeschoss, was dazu führt, dass sich die Geschossigkeit von I+D auf II (zweigeschossig) erhöht. Vergleichsfälle in diesem Straßenzug sind ebenfalls schon vorhanden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.