Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt, die Errichtung von Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus in der Bergstraße 38, Fl. Nr. 302/5, Gemarkung Hemhofen.

 

Mithilfe einer informellen Bauvoranfrage, welche also nur zur Kenntnisnahme an das Landratsamt weitergeleitet wird, werden folgende Fragen vom Bauherrn an den Bauausschuss gestellt:

 

  • Wird der Errichtung von beidseitigen Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus zugestimmt?

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 3_Mitte-Nord“. Im Bebauungsplan wurde keine Festsetzungen hinsichtlich Dachgauben bzw. Dachaufbauten getroffen. Aufgrund dessen ist hier für die Umsetzung, im nächsten Zug ein Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Für das Grundstück wurde eine Geschossigkeit von zwingend einem Vollgeschoss festgesetzt. Aus den Antragsunterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, ob durch die Dachgauben ein weiteres Vollgeschoss entstehen würde. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Errichtung von Gauben städtebaulich vertretbar, solange kein weiteres Vollgeschoss entstehen würde.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Errichtung von Dachgauben wird zugestimmt, unter der Auflage, dass kein weiteres Vollgeschoss im Dachgeschoss entstehen darf.