Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt, die Errichtung von Dachgauben auf dem
bestehenden Wohnhaus in der Bergstraße 38, Fl. Nr. 302/5, Gemarkung Hemhofen.
Mithilfe einer informellen Bauvoranfrage, welche also nur zur
Kenntnisnahme an das Landratsamt weitergeleitet wird, werden folgende Fragen
vom Bauherrn an den Bauausschuss gestellt:
- Wird
der Errichtung von beidseitigen Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus
zugestimmt?
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 3_Mitte-Nord“. Im Bebauungsplan wurde
keine Festsetzungen hinsichtlich Dachgauben bzw. Dachaufbauten getroffen.
Aufgrund dessen ist hier für die Umsetzung, im nächsten Zug ein Antrag auf
Baugenehmigung zu stellen. Für das Grundstück wurde eine Geschossigkeit von
zwingend einem Vollgeschoss festgesetzt. Aus den Antragsunterlagen ist jedoch
nicht ersichtlich, ob durch die Dachgauben ein weiteres Vollgeschoss entstehen
würde. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Errichtung von Gauben städtebaulich
vertretbar, solange kein weiteres Vollgeschoss entstehen würde.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Errichtung von Dachgauben wird zugestimmt, unter der Auflage, dass kein weiteres Vollgeschoss im Dachgeschoss entstehen darf.