Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Schillerstraße 9, Fl. Nr. 174/0, Gemarkung Zeckern, die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.

 

Das geplante Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Z1- Zeckern 1“ der Gemeinde Hemhofen. Im Antrag auf Baugenehmigung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgeführt.

 

Es ist geplant die festgesetzte Firstrichtung, welche derzeit von Norden nach Süden verläuft, um circa 90° zu drehen. Begründet wird diese Befreiung so, dass die Drehung der Firstrichtung notwendig ist, um giebelseitig auf den Balkon im Dachgeschoss zu gelangen. Jedoch ist hier anzumerken, dass im Straßenzug der Schillerstraße noch keine Befreiung hinsichtlich der Firstrichtung erteilt wurde. Des Weiteren ist eine Befreiung angesichts des festgesetzten Kniestocks von 0,50 m notwendig (auf 1,76 m), um mehr Wohnraum im Dachgeschoss zu generieren. Im Planungsgebiet wurden hierzu des Öfteren schon Befreiungen erteilt. Außerdem ist für das Gebiet, in dem das Baugrundstück liegt, eine Geschossigkeit von II+D festgesetzt (das Vorhaben weist zwei Vollgeschosse auf). Hinsichtlich dessen werden hier weder die Wandhöhe noch die Firsthöhe überschritten. Deswegen wäre eine Erhöhung des Kniestocks städtebaulich vertretbar. Außerdem werden die Baugrenzen noch gering tangiert. GRZ und GFZ werden eingehalten.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.