Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Schillerstraße 9, Fl.
Nr. 174/0, Gemarkung Zeckern, die Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Garage.
Das geplante Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Z1- Zeckern 1“ der Gemeinde Hemhofen. Im Antrag auf
Baugenehmigung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes aufgeführt.
Es ist geplant die festgesetzte Firstrichtung, welche derzeit von
Norden nach Süden verläuft, um circa 90° zu drehen. Begründet wird diese
Befreiung so, dass die Drehung der Firstrichtung notwendig ist, um giebelseitig
auf den Balkon im Dachgeschoss zu gelangen. Jedoch ist hier anzumerken, dass im
Straßenzug der Schillerstraße noch keine Befreiung hinsichtlich der
Firstrichtung erteilt wurde. Des Weiteren ist eine Befreiung angesichts des
festgesetzten Kniestocks von 0,50 m notwendig (auf 1,76 m), um mehr Wohnraum im
Dachgeschoss zu generieren. Im Planungsgebiet wurden hierzu des Öfteren schon
Befreiungen erteilt. Außerdem ist für das Gebiet, in dem das Baugrundstück
liegt, eine Geschossigkeit von II+D festgesetzt (das Vorhaben weist zwei
Vollgeschosse auf). Hinsichtlich dessen werden hier weder die Wandhöhe noch die
Firsthöhe überschritten. Deswegen wäre eine Erhöhung des Kniestocks
städtebaulich vertretbar. Außerdem werden die Baugrenzen noch gering tangiert.
GRZ und GFZ werden eingehalten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.